BDI startet Offensive zur Vereinfachung des Steuersystems – Mängelliste des deutschen Steuerrechts umfasst 170 Einzelmaßnahmen – 158 Verbesserungsvorschläge aufkommensneutral – Sofort und spürbar umzusetzen

Der BDI drängt auf eine Vereinfachung des deutschen
Steuerrechts. „Vereinfachung geht vor finanzieller Entlastung. Der
BDI gibt Politik und Verwaltung 170 Vorschläge an die Hand, die das
Steuerrecht sofort und spürbar einfacher machen.“ Das sagte
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf anlässlich der
Präsentation der „BDI-Mängelliste des deutschen Steuerrechts“ am
Mittwoch in Berlin.

Schnappauf und Bernd Jonas, Generalbevollmächtigter und Leiter
Corporate Center Taxes & Customs der ThyssenKrupp AG sowie
Vorsitzender des BDI-Steuerausschusses, stellten ausdrücklich klar,
dass 158 der 170 Vereinfachungsvorschläge nahezu aufkommensneutral
seien. Jonas: „Die BDI-Mängelliste ist eben kein Bittbrief für
Steuerentlastungen. Die Maßnahmen zielen ab auf eine weitgehend
aufkommensneutrale Reduzierung unnötiger Bürokratie.“ In Zeiten hoch
verschuldeter Haushalte müssten überflüssige Vorschriften und
fragwürdige Dokumentationspflichten vermieden werden.

Mit der Mängelliste schaltet sich der BDI in die aktuelle
Diskussion um Steuerreformen ein. Der Spitzenverband legt eine in
ihrer Vollständigkeit einzigartige, akribische Zusammenstellung
zahlreicher Verbesserungsvorschläge vor. Schnappauf: „So optimiert
der Gesetzgeber das Steuerrecht haushaltsverträglich, stärkt unseren
Standort, fördert Wachstum und Jobs.“

Die innerhalb der deutschen Industrie ermittelten größten
Verbesserungspotenziale liegen in der Einkommensteuer (56
Vorschläge), der Körperschaftsteuer (23 Vorschläge) und der
Umsatzsteuer (18 Vorschläge). Als Maßnahmen mit der größten
Wirkungskraft identifiziert der BDI unter anderem eine vereinfachte
elektronische Rechnung und die zeitnahe Betriebsprüfung.

Am Tag der Bekanntgabe geht die Mängelliste bundesweit an alle
verantwortlichen Stellen in der Finanzverwaltung: vom
Bundesfinanzministerium über die Finanzministerien der Länder bis hin
zum Normenkontrollrat.

Die „Mängelliste des deutschen Steuerrechts“ ist abrufbar unter
www.bdi.eu.

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