– Steigende Rechtsunsicherheit durch andauernde Haftungsrisiken
– Ausufernde Verrechtlichung von Vorstands- und
Aufsichtsratstätigkeit stoppen
„Aus Sicht der deutschen Industrie besteht kein gesetzgeberischer
Handlungsbedarf für eine Verlängerung der Managerhaftung.“ Das sagte
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zur geplanten
Verdoppelung der Verjährungsfrist für Vorstände und Aufsichtsräte.
„Politiker werfen in Diskussionen zur Finanzkrise die
Finanzinstitute mit allen anderen börsennotierten Unternehmen
undifferenziert in einen Topf. In der Finanzkrise ist in der
Realwirtschaft kein einziger Fall bekannt geworden, in dem eventuell
bestehende Ansprüche gegen Manager verjährt sind. Eine
Verjährungsverlängerung ist überflüssig und unangemessen“, betonte
Schnappauf. Schließlich betrage die allgemeine Verjährungsfrist drei
Jahre. Manager hätten bisher schon eine 5-jährige Haftungsfrist und
die Beweislastumkehr zu tragen.
Durch die geplante Verschärfung des schon sehr strengen
Haftungsrechts könnten Vorstände und Aufsichtsräte seltener
risikobehaftete Entscheidungen treffen, weil sie die
Rechtsunsicherheit eines andauernden Haftungsrisikos fürchten müssen.
„Ihre Wettbewerbsfähigkeit können Unternehmen nur erhalten, wenn sie
für qualifizierte Führungskräfte attraktiv bleiben. Durch die schon
in den letzten Jahren ausgeuferte Verrechtlichung von
unternehmerischen Entscheidungen und die nun geplante Verschärfung
des Haftungssystems wird die Tätigkeit in Vorständen und
Aufsichtsräten in Deutschland zunehmend bürokratisiert“, so
Schnappauf.
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