Bayernpartei-Vorsitzender Florian Weber stellt Strafanzeige aufgrund der Festnahme von Carles Puigdemont

Aufgrund der gestrigen Festnahme von Carles
Puigdemont stellt Florian Weber, Parteivorsitzender der Bayernpartei,
Strafanzeige gegen alle Beteiligten wegen Verschleppung (§ 234a Abs.
1 und 3 StGB).

Es bestehen erhebliche Zweifel, ob eine nicht gewaltsame
Unabhängigkeitserklärung überhaupt einen Strafbestand des spanischen
Strafgesetzes erfüllt. Auch ist es offensichtlich konstruiert, dass
die Durchführung einer Abstimmung über eine gewichtige politische
Frage eine Veruntreuung darstellen soll. Demnach wäre jede mit Kosten
verbundene Wahl eine Untreue. Ergebnis wäre eine Freiheitsberaubung
des Geschädigten.

Zudem muss sich auch ein europäischer Haftbefehl, trotz seines
eingeschränkten Prüfumfangs, an deutschem Verfassungsrecht messen
lassen. Es widerspricht dem demokratischen Gedanken des
Grundgesetzes, dass die Ausübung der Volkssouveränität strafbar sein
soll. Der Haftbefehl ist in seiner Begründung mit tragenden
Überzeugungen der deutschen Rechts- und Verfassungsordnung
unvereinbar und verstößt gegen den ordre public.

Sollte zwischenzeitlich das Vorbereitungsstadium bereits
überschritten sein, wäre eine Strafbarkeit wegen versuchter oder
vollendeter Verschleppung anzudenken.

Florian Weber hierzu: „Carles Puigdemont wird in Spanien offenbar
aus politischen Gründen verfolgt. Der internationale Strafbefehl
dient offenkundig lediglich dazu, einen prominenten Verfechter der
katalanischen Demokratiebewegung unschädlich zu machen. Weder
akzeptiert die spanische Justiz das Selbstbestimmungsrecht des
katalanischen Volkes, noch werden rechtsstaatliche Grundsätze
beachtet. Sollte die Bundesrepublik Herrn Puigdemont, anders als
beispielsweise Belgien oder Dänemark, an Spanien ausliefern, wäre das
nicht nur ein politischer, sondern auch ein juristischer Skandal.“

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