Bayernpartei: Puidgemont – Auslieferungsgründe der Staatsanwaltschaft sind formaljuristische Spitzfindigkeiten ohne Realitätsbezug!

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
hat beim Oberlandesgericht Schleswig die Auslieferung des
rechtmäßigen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puidgemont
beantragt.

Im schönsten Juristen-Deutsch wird von „intensiver Prüfung“ und
der Erkenntnis, dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt,
fabuliert.

Die von den spanischen Behörden erhobene Beschuldigung der
Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführung eines
verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer
Ausschreitungen, so die Generalstaatsanwaltschaft weiter. Dies
entspreche in etwa dem deutschen Tatbestand des Hochverrates. Völlig
vernachlässigt wurde hier ganz offensichtlich, dass die gewaltsamen
Ausschreitungen beinahe ausschließlich von zentralspanischen Kräften
ausgingen, die eher an eine Bürgerkriegsarmee als an Polizei
erinnerten. Und die mit brutaler Gewalt vor allem gegen unbewaffnete,
friedliche Bürger – auch Kinder – vorgingen.

Entsprechend auch der Kommentar des Bayernpartei-Vorsitzenden
Florian Weber: „Formaljuristischer Spitzfindigkeiten direkt aus dem
Elfenbeinturm ohne jeden Bezug zur Realität – anders kann ich die
Aussagen der Staatsanwaltschaft nicht werten. Noch habe ich Hoffnung,
dass die Gerichte das Auslieferungsansuchen zurückweisen. Diese
Hoffnung hat aber heute einen Dämpfer erhalten.

Ich kann nur an das Gericht appellieren, sich nicht zum
verlängerten Arm der Bundesregierung zu machen, die es sich mit der
spanischen Zentralregierung nicht verscherzen will. Eine Einmischung
in den katalanisch-spanischen Konflikt sollte die Bundesrepublik,
gerade im Hinblick auf die Historie, tunlichst vermeiden.“

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