Bayerische Börse AG bedauert Ausscheiden von Dr. Christine Bortenlänger

Bayerische Börse AG bedauert Ausscheiden von Dr. Christine Bortenlänger

Hans-Peter Schmid, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bayerischen Börse AG, dankt Frau Dr. Bortenlänger für ihren Einsatz für die Belange der Börse München und würdigt Ihre Verdienste: „Frau Dr. Bortenlänger hat maßgeblich zu der positiven Entwicklung der Börse beigetragen. Als Sprecherin der Finanzplatz München Initiative hat sie den Finanzstandort weit über seine Grenzen gestärkt. Der Finanzplatz, die Börse und ihre Kunden werden auch künftig von ihren Impulsen profitieren. Ich bedauere ihren Weggang außerordentlich“, so Schmid weiter.
Andreas Schmidt, Vorstandskollege an der Bayerischen Börse, sagte: „12 Jahre Doppelspitze waren spitze. Ich habe gerne mit meiner Kollegin im Team gearbeitet. Uns verbindet die Idee des Wettbewerbs als treibende Kraft für Innovation. Uns verbindet das Vertrauen, dass sich Qualität im Markt durchsetzt. Dies bleibt das Motto der Bayerischen Börse AG. Daran ändert auch der berufliche Wechsel nichts. Auch in Zukunft arbeite ich gerne mit Christine Bortenlänger zusammen.“
Christine Bortenlänger (45) begann 1998 bei der Börse München als stellvertretende Geschäftsführerin. Sie verantwortete von Beginn an die Bereiche Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Im Jahr 2000 wurde sie mit Gründungsvorstand der Bayerischen Börse AG und parallel Geschäftsführerin der Börse München, zuständig für die Ressorts Vertrieb, Marketing und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie ist Mitglied im Aufsichtsrat der TÜV Süd AG und der ERGO Versicherungsgruppe AG. Neben ihrer Tätigkeit bei der Bayerischen Börse AG ist Christine Bortenlänger Sprecherin der Finanzplatz München Initiative (fpmi) und u.a. Mitglied des Senats der Deutschen Nationalstiftung und Mitglied des Senats der Fraunhofer-Gesellschaft, Mitglied des Kuratoriums des Bayerischen Finanz Zentrum e.V. und Mitglied des Frauenbeirats der HypoVereinsbank.
Die zuständigen Gremien der Börse werden die Nachfolgeregelung im 2. Quartal bekanntgeben.

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