(DBV) Die jüngste Entscheidung des Europäischen
Patentamtes EPA zur Anmeldung eines Patents für die Eigenschaft einer
Paprikasorte (EP2753168A1) sieht der Deutsche Bauernverband (DBV) im
Grundsatz kritisch: „Diese Entscheidung der Technischen
Beschwerdekammer des EPA steht nicht nur im Gegensatz zur bisherigen
Praxis des europäischen Patentrechts. Sie ignoriert die politischen
Vorgaben und auch die fehlende gesellschaftliche Akzeptanz für
Biopatente. Wir lehnen Patente auf Pflanzen und Tiere grundsätzlich
ab. Patente auf Pflanzen sind eine Innovationsbremse für die
Pflanzenzüchtung und führen zu hohen Kosten für die Züchter. Diese
Entscheidung muss man nun zum Anlass nehmen, das Europäische
Patenübereinkommen EPÜ zu ändern. Wir fordern die Bundesregierung
auf, sich für die rechtssichere Umsetzung der Auslegungsempfehlung
der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 einzusetzen“, betont der
Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken.
Die Regel 28 II EPÃœAO besagt, dass Produkte aus im wesentlichen
biologischen Verfahren nicht patentierbar sind und korrigiert die
G2/12 „Tomate II“ und G2/13 „Brokkoli II“ Entscheidungen und setzt
die Auslegungsempfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 um. Die
technische Beschwerdekammer des EPA hat nun aber entschieden, dass
die Regel 28 II EPÜAO nicht mit Artikel 53 b) EPÜ vereinbar ist und
damit nichtig sei.
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