München, Oktober 2011; In den letzten Tagen erreichte alle Anleger, die ein Wertpapierdepot bei der Privatbank Ellwanger & Geiger besitzen, ein Schreiben der Kundenbetreuung. Mit Verweis auf die Internetseite www.mutualfundsettlements.com könnten die Kunden als Anleger des Templeton Growth Funds mit Entscheidungsfrist 12.12.2011 an einer sog. Class-Action in den USA teilnehmen.
Für viele Anleger steht das Schreiben des Bankhauses Ellwanger & Geiger im Zusammenhang mit ihrem bei der Bank gehaltenen Wertpapierdepot, dass im Rahmen der sog. SpaRenta oder LEX-Konzept-Rente zur Tilgung eines Darlehens dienen sollte. Die Anleger der SpaRenta und Lex-Rente hatten zur Finanzierung einer Lebensversicherung bei der britischen Versicherung Clerical Medical oder der Generali ein Darlehen bei der Helaba (Landesbank Hessen-Thüringen) bzw. der Helaba ((Swiss) (später LB(Swiss), nunmehr Frankfurter Bankgesellschaft), aufgenommen. Aus den Lebensversicherungen sollten die Zinsen geleistet werden. Die Tilgung des Darlehens sollte über ein gleichzeitig abgeschlossenes Wertpapierdepot erfolgen. Oft wurde in diesem Zusammenhang der Templeton Growth Funds als Tilgungsinstrument vereinbart. Das Schreiben der Bank Ellwanger & Geiger betrifft damit nur einen kleinen Teil der insgesamt missglückten Anlage.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München, rät den Anlegern der SpaRenta und der Lex-Rente insbesondere Ansprüche gegenüber der Lebensversicherung von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Denn die Class Action gegen den Fonds deckt nach ihrer Einschätzung wohl höchstens einen geringen Teil des eingetreten Schadens ab.
Aus Sicht der KAP Rechtsanwälte ergeben sich Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung als auch gegenüber der Helaba bzw. LB(Swiss). “Im Falle eines Schadensersatzes ist der Anleger so zu stellen, als hätte er die gesamte Anlage SpaRenta oder Lex- Rente nicht abgeschlossen. Dann erhält die Lebensversicherung die Wertpapiere des Templeton Growth Fund im Rahmen der Rückabwicklung ohnehin.”, berichtet Rechtsanwalt Thorsten Krause.
Die Prüfung von Ansprüchen gegenüber der Bank als auch gegenüber den Lebensversicher- ungen sollte kurzfristig durchgeführt werden, da wegen einer Gesetzesänderung ab dem Jahr 2002 eine absolute Verjährung aller Ansprüche zum Ende des Jahres 2011 droht. Dies gilt für alle Verträge, die bis 2001 abgeschlossen wurden. Für Verträge ab dem 01.01.2002 gilt dann eine stichtagsbezogene Verjährung von 10 Jahren, so dass auch bei später abgeschlossenen SpaRenta oder Lex-Konzept-Renten schnellstmöglich Rat eingeholt werden sollte.
Weitere Informationen unter:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de