Bankenunabhängige Finanzierung durch privates Anlegerkapital

von Dr. Lutz WERNER

Eine Finanzierung über eine Kapitalerhöhung und Kapitalaufnahme zur Liquiditätsaufstockung für Investitionen kann sowohl über stimmrechtsloses Mezzaninekapital als auch über Gesellschaftskapital von zukünftigen Miteigentümern ( = Mitgesellschafter ) erfolgen. Derartige Kapitalerhöhungen über Investorenkapital sind jeweils rechtsform-gebunden ( eine Erhöhung mit Aktienkapital ist nur bei einer Aktiengesellschaft möglich ). Bei einer Kommanditgesellschaft kann nur mit KG-Beteiligungen das Kapital mit Kommanditeinlagen erhöht werden. Eine derartige Rechtsformbindung besteht bei Mezzaninekapital-Beteiligungen nicht. Mezzaninekapital ( = stimmrechtsloses Beteiligungskapital ) kann jedes Unternehmen gleich welcher Rechtsform begeben. Dementsprechend kann jede Handelsgesellschaft unabhängig von ihrer Rechtsform stille Gesellschaftsanteile ( = stille Beteiligungen ) ausgeben. Das Mezzaninekapital ist also von der Rechtsformbindung des Finanzierungskapitals befreit.

Für personalistisch strukturierte Unternehmen ( Eigentümer-Unternehmen und Familiengesellschaften ) ist insbesondere das stimmrechtslose Beteiligungskapital ohne Einflussrechte Dritter mit bankenunabhängigem und stimmrechtslosem stillem Beteiligungskapital, Genussrechtskapital und Anleihekapital von privaten Kapitalgebern und Investoren interessant und entspricht den Eigentümerinteressen. Zur Aufnahme derartigen Kapitals gewinnen vor allem das öffentliche Angebot im Wege einer Privatplatzierung ( Private Placements ) und das eigenkapital-bilanzierte Mezzaninekapital zunehmend an Bedeutung. Denn eine gesunde Eigenkapitalausstattung ist die Voraussetzung für die Investitionsfähigkeit und damit für ein solides Unternehmenswachstum. Der anerkannte Kapitalmarkt- und Finanzierungsspezialist Dr. Horst Siegfried Werner in Göttingen erläutert auf seinen bekannten Finanz-Seminaren ( nächstes Seminar am 7. März 2013 in Göttingen – Buchung über die Website www.finanzierung-ohne-bank.de ) alle Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und der Unternehmensstrukturierung für eine optimale Gesamtfinanzierungsfähigkeit sowie die praktische Beschaffung von bankenfreier Liquidität.

Die (Eigen-)Kapitalbeschaffung mit einem Beteiligungsangebot ist für jedes Unternehmen ein geeigneter und zukunftsweisender Finanzierungsweg, der zahlreiche Vorteile gegenüber herkömmlichen Bank-Finanzierungsformen hat. Neben dem Angebot von stimmrechtslosen Unternehmensbeteiligungen ( z.B. stilles Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital, Anleihekapital, Hypotheken-Schuldverschreibungen, Pfandbrief-Kapital etc. ) über ein öffentliches Beteiligungsangebot erkennen immer mehr mittelständische Unternehmen auch die Vorzüge z. B. eines Mitarbeiterbeteiligungs-Programmes ( siehe Erhöhung der steuerlichen Förderung durch den neuen § 3 Nr. 39 EStG seit dem 01. April 2009 ) sowie die Notwendigkeit, frühzeitig die finanzielle Vorsorge für die Finanzierung der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie oder des Unternehmensverkaufs im Rahmen der Unternehmensübertragung auf Dritte zu treffen.

Die Finanzierung der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen, das Going Public am außerbörslichen Kapitalmarkt sowie das „kleine Going Public“ ( Privatplatzierung ), nämlich die Beteiligung von Mitarbeitern am Produktivvermögen, sind nur einige – wenngleich wichtige – Aspekte einer ganzheitlichen Betrachtung der Unternehmensfinanzierung und zeigen deutlich, dass auch dem Mittelstand das gesamte Spektrum einer bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung offen steht und ein großer Beratungsbedarf im Bereich der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung vorhanden ist.

Weitere Informationen unter:
http://www.anleger-beteiligungen.de