Bär: Elterngeld für Minijobber und Aufstocker muss bleiben

Anlässlich des Vorschlags von Bundesministerin Dr.
Kristina Schröder, künftig bei Minijobbern diesen bei der Berechnung
des Elterngeldes nicht mehr zu berücksichtigen und bei Aufstockern
anzurechnen, erklärt die familienpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dorothee Bär MdB:

Wenn jetzt jungen Eltern, die auf einen kleinen Hinzuverdienst
durch einen Minijob angewiesen sind, dieser bei der Berechnung des
Elterngeldes nicht mehr berücksichtigt wird, tragen wir dies nicht
mit! Der Vorschlag ist unsinnig. Ebenso unverständlich ist, dass bei
Aufstockern das Elterngeld künftig angerechnet werden soll. Diese
Maßnahmen wären geradezu das Gegenteil eines Arbeitsanreizes. Sie
wären eine Strafe für diejenigen, die als Geringverdiener den Kontakt
zum Arbeitsmarkt halten.

Die Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die von der Bundesregierung im
Rahmen des Sparpakets beschlossenen Einsparungen beim Elterngeld
bislang solidarisch mitgetragen. Es ist uns nicht leicht gefallen,
die Verrechnung des Elterngeldes bei Langzeitarbeitslosen zu
akzeptieren. Aber dieser Schritt ist vertretbar. Zum einen, weil der
Lebensunterhalt von Langzeitarbeitslosen und ihren Kindern
vollständig vom Staat finanziert wird und zum anderen, weil mit
diesem Schritt stärkere Anreize zur Aufnahme einer Arbeit gesetzt
werden sollen.

Das Elterngeld für Minijobber und Aufstocker aber muss ebenso
erhalten bleiben wie das für die Einverdienerfamilien.

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