Badische Neueste Nachrichten: Zulässiger Mittelweg – Kommentar von Theo wEstermann

Schnell ist der Vorwurf bei der Hand. Da kauft
sich einer frei vor einer drohenden Verurteilung. Doch bei näherem
Hinschauen zeigt sich, dass das Ende des Ecclestone-Prozess weder
skandalös noch ein Tiefpunkt deutscher Rechtsprechung ist. Und die
immer wieder gerne aufgelegte Platte, dass man angeblich die Kleinen
hängt und die Großen laufen lässt, die stimmt doch einfach nicht.
Unendlich langmütig zeigt sich die deutsche Justiz doch gegen kleine
Straftäter. Lange dauert es, bis wirklich mal jemand ins Gefängnis
einfährt. Verfahrenseinstellungen sind in der deutschen
Rechtsprechung üblich und vorgesehen.

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