BAC Life Trust Fonds: Antrag auf Eröffnung des Gläubigerschutzverfahrens („Chapter 11“) nicht stattgegeben

Nach aktueller Information von Berlin Atlantic
Capital (BAC) hat das US-Bezirksgericht in Wilminton/Delaware dem
Antrag des Life Trust Asset Pools (LTAP) zur Eröffnung des
Gläubigerschutzverfahrens („Chapter 11“) nicht stattgegeben. Aufgrund
des Marktwertes des Lebensversicherungsportfolios habe das Gericht –
so die Mitteilung von BAC – keinen ausreichenden Schutz für den
Hauptgläubiger Wells Fargo gesehen. BAC teilt weiter mit, dass
kurzfristig Einspruchsmöglichkeiten gegen die Entscheidung und
weitergehende Schadensersatzansprüche gegen Wells Fargo geprüft
würden. Mit dem „Chapter 11“-Verfahren wollte der LTAP die Verwertung
der US-Lebensversicherungspolicen verhindern. Über die Hintergründe
und den Sachverhalt hatte Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp)
bereits mit Pressemeldung vom 18.02.2011 berichtet.

Aufgrund des nicht stattgegebenen Gläubigerschutzverfahrens steht
nunmehr zu befürchten, dass Wells Fargo das
US-Lebensversicherungs-Portfolio verwertet mit der Folge, dass die
Anleger der verschiedenen BAC Life Trust Fonds im schlechtesten Fall
mit dem Totalverlust rechnen müssen.

Für betroffene Investoren verbleibt aber beispielsweise bei
fehlerhafter Anlageberatung oder -vermittlung die Möglichkeit,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hrp empfiehlt den Anlegern
eine dahingehende fachanwaltliche Prüfung.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapital-marktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut
JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Pressekontakt:
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