Auszubildende, deren Unterricht aufgrund der aktuellen Schulschließungen ausfällt, sind verpflichtet, in dieser Zeit im Ausbildungsbetrieb präsent zu sein. Darauf weist die IHK hin. Damit die Azubis sich gleichwohl den zu lernenden Unterrichtsstoff aneignen können, bittet die IHK die jeweiligen Betriebe, den Auszubildenden ein Zeitfenster zum Lernen zu gewähren ? sei es im Unternehmen oder zuhause. Dieser Bedarf besteht insbesondere bei denjenigen, die im Sommer ihre Abschlussprüfung ablegen.
Laut IHK bieten die Beruflichen Schulen alternative Formen der Wissensvermittlung an. So können Schülerinnen und Schüler, die durch die Schließungen nicht im Präsenzunterricht vermittelbaren Inhalte in geeigneter Weise online bearbeiten. Durch ausgewählte Formate können Auszubildende damit individuelle online Lernangebote erhalten. Sie werden durch die Lehrkräfte in ihrem Lernprozess weiterhin begleitet und unterstützt.
Im Einvernehmen mit dem saarländischen Ministerium für Bildung und Kultur seien alle bemüht, die aktuell schwierige Situation bestmöglich zu meistern, so die IHK.