Auxilium informiert über die Kreditrestschuldversicherung

Leipzig, 21.Juli 2009 Nach Angaben der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ist die Nachfrage an Verbraucherkrediten in Deutschland im ersten Quartal 2009 wieder deutlich angestiegen. Oft verbinden die Banken diese Kreditvergabe jedoch mit einer Bedingung an den Kreditnehmer. Um einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit durch den Schuldner vorzubeugen, verlangen Banken häufig den Abschluss einer Restschuldversicherung. Durch unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, einem Unfall oder sogar Tod kann eine Situation entstehen, in der die vereinbarte Ratenzahlung nicht mehr eingehalten werden kann. In solchen Fällen würde die Versicherungsgesellschaft die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers übernehmen.

Der Abschluss einer Restschuldversicherung bedeutet für den Kreditnehmer eine finanzielle Mehrbelastung. Die Entscheidung wann eine solche Versicherung sinnvoll ist und wann man darauf verzichten kann, ist von Fall zu Fall verschieden. Stephan Deckert von Auxilium – Verein für Kreditprüfung gibt zu diesem Thema Auskunft: „Eine Restschuldversicherung empfiehlt sich grundsätzlich bei Immobilienfinanzierungen, wenn es nur einen Hauptverdiener in der Familie gibt. Finanzierungen dieser Art werden meist über einen sehr langen Zeitraum getilgt. Wie schnell kann etwas Unvorhergesehenes geschehen, so dass die Raten nicht mehr gezahlt werden können.“ Die Folgen sind besonders dramatisch, da am Ende der Verlust des eigenen Heimes steht.

Es gibt verschiedene Faktoren wie die Höhe des Kredites, das Alter des Kreditnehmers oder die Frage, wie sicher die berufliche Situation ist, die für oder gegen den Abschluss dieser Versicherung sprechen. „Für einen jungen Menschen, der zudem allein lebt, ist eine Restkreditversicherung nicht zwingend erforderlich. Zum einen ist die Sterbewahrscheinlichkeit relativ gering und zum anderen besteht so nicht die Gefahr, dass Familienmitglieder auf dem Schuldenberg sitzen bleiben.“, erklärt Stephan Deckert weiter.

Eine ausreichende Absicherung könnte unter Umständen durch andere bereits abgeschlossene Versicherungsarten gewährleistet sein. Zu nennen wären da beispielsweise die Lebensversicherung, eine Risikolebensversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Vorausgesetzt, dass die aus diesen Versicherungen hervorgehende Deckungssumme ausreichend ist, wäre diese finanzielle Absicherung ein weiteres Argument gegen die Restkreditversicherung.
Jeder Fall muss dabei gesondert betrachtet werden. Auxilium – Verein für Kreditprüfung bietet für seine Mitglieder eine umfassende und kompetente Beratung zum Thema, erstellt ein individuelles Konzept und hilft das richtige Geldinstitut für eine Finanzierung zu finden.