Anlässlich der Verabschiedung des 3. Gesetzes zur
Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch den Deutschen Bundestag
erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU
e.V.:
„Ausweitung der Ist-Besteuerung ist kluge Stärkung des
Mittelstandes“
„Die dauerhafte Ausweitung der Ist-Besteuerung bedeutet eine kluge
und vorausschauende Investition in den Wirtschaftsstandort
Deutschland, denn der Mittelstand ist der Motor unserer Wirtschaft“
erklärte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats der
CDU zur Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Änderung des
Umsatzsteuergesetzes.
„Mit dieser Erweiterung erhalten die kleinen und mittleren
Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro endlich
flächendeckend in ganz Deutschland eine spürbare Entlastung bei der
Liquiditätslage“ ergänzte Steiger. Eine Steuerschuld gegenüber dem
Finanzamt solle für die Unternehmer eben erst dann entstehen, wenn
ihnen die Zahlungen für ihre Rechnungen durch die eigenen Kunden
tatsächlich zugegangen sind. Zugleich, so betonte der Generalsekretär
des Wirtschaftsrates, werde damit die Widerstandsfähigkeit dieser
Unternehmen für künftige Krisenzeiten deutlich gestärkt.
Steiger fügte hinzu: „Nach den Vereinfachungen bei der
elektronischen Rechnungsstellung setzt die Bundesregierung damit ein
weiteres Zeichen zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft sowie
zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Allerdings gilt
es nun, auch die angekündigte Vereinfachung der
Unternehmensbesteuerung zügig umzusetzen!“
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Erwin Lamberts
Pressesprecher
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