Auslagerung WpHG-Compliance Officer – S&P Auslagerungs-Lösungen

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Auslagerung WpHG-Compliance Officer – Wir bieten Auslagerungslösungen für den WpHG-Compliance Officer. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Compliance Management übernehmen wir folgende Aufgaben:

> Bestellung als WpHG-Compliance Officer

> Als WpHG-Compliance Officer überwachen wir die Einhaltung des relevanten Gesetze, einschließlich der Vorgaben aus MiFID II und dem Legal Inventory des Unternehmens zum Compliance Management.

> Als WpHG-Compliance Officer beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung hinsichtlich bestehender Pflichten zum Compliance Management und sind zuständig für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.

> Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen Zeitabständen auf ihre Compliance-konformität.

> Als WpHG-Compliance Officer übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die Unternehmensleitung.

Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung des WpHG-Compliance Officer. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S&P Team Compliance.

S&P Auslagerungslösungen: Unsere Leistungen als WpHG Compliance Officer im Detail:

Zur Sicherstellung eines ausreichenden Compliance Managements sind folgende 15 Compliance-Pflichten zwingend umzusetzen:

> Implementierung und Überwachung sämtlicher Vorschriften zur Verhinderung von Gesetzesverstößen

> Ansprechpartner für die BaFin und Deutsche Bundesbank

> Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements einschließlich klarer Berichtspflichten

> Erstellung einer institutsspezifischen Risikoanalyse

> Entwicklung und Aktualisierung interner Grundsätze, angemessener geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme

> Durchführung laufender risikoorientierter, prozessbegleitender und zumindest zeitnaher Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollmaßahmen

> Fortlaufende Entwicklung von Strategien und Sicherungsmaßnahmen

> Betrieb und Aktualisierung angemessener Datenverarbeitungssysteme

> Untersuchung ungewöhnlicher oder zweifelhafter Sachverhalte

> Bearbeitung von Kundenbeschwerden iSd WpHG

> Information der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans: Gegenüber der Geschäftsleitung insbesondere über Defizite der Verhinderungsmaßnahmen und zur Behebung von Defiziten ergriffene Maßnahmen,

> Erstellung eines mindestens jährlichen Berichts über Tätigkeit und die Gefährdungssituation des Unternehmens ggf. im Rahmen der Risikoanalyse sowie von Ad hoc Berichten bei Vorliegen besonderer Anlässe.

> Die Geschäftsführung hat den Bericht dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans weiterzuleiten, wobei wesentliche Abweichungen von Bewertungen des Compliance Officers besonders zu dokumentieren sind.

> Der Vorsitzende des Aufsichtsorgans hat seinerseits Auskunftsrechte direkt gegenüber dem Compliance Officer.

> Durchführung von Schulungen und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter über das implementierte Compliance Management System sowie neue gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben und daraus folgende Verhaltensregeln.

> Beratung und Unterstützung von Mitarbeitern und Geschäftsbereichen bei der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Verhinderung von Compliance Verstößen.
Einbeziehung in Erstellung und Änderung einschlägiger Organisations- und Arbeitsanweisungen.