Der von der Bundeskanzlerin angekündigte „Herbst
der Entscheidungen“ sorgt auch beim Thema Fachkräftemangel für
Bewegung. Am letzten Freitag hat der Bundestag zwei entsprechende
Anträge beraten. CDU/CSU und FDP fordern die Bundesregierung auf,
eine Regelung für ein vereinfachtes sowie zügiges
Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen
vorzulegen. Es soll ein Rechtsanspruch auf das Verfahren eingeführt
werden und innerhalb von sechs Monaten sollen die Qualifikationen
bewertet werden.
„Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein enorm
wichtiger Baustein, um den zukünftigen Fachkräftebedarf in der Pflege
zu decken. Komplizierte Regelungen führen nur dazu, dass die
Abschlüsse der im Land befindlichen Fachkräfte weiterhin nicht
anerkannt werden und interessierte Fachkräfte einen Bogen um
Deutschland machen. Deshalb brauchen wir ein entsprechendes Gesetz“,
so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa). Experten gehen in den kommenden 10
Jahren von einem Gesamtbedarf von zusätzlichen 300.000 Pflegekräften
aus.
„Um dem Fachkräftemangel in der Pflege in den Griff zu bekommen,
müssen wir alle Register ziehen. Die bessere Anerkennung
ausländischer Qualifikationen in der Pflege ist dabei ein wichtiger
Baustein. Zahlreiche ausländische Pflegefachkräfte arbeiten in
unseren Einrichtungen, ohne dass ihre Abschlüsse anerkannt werden. So
können wir sie nicht gemäß ihrer tatsächlichen Qualifikation
einsetzen. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung sich unserem
Anliegen angenommen hat und ausdrücklich auf die Probleme der
fehlenden Pflegefachkräfte eingegangen ist. Jetzt brauchen wir eine
rasche Umsetzung. Davon würden alle profitieren: die
Pflegebedürftigen, die Pflegekräfte und die Pflegeeinrichtungen“
erklärt Meurer. „Die Anerkennung sollte zudem unbedingt von
finanziellen Förderungsmaßnahmen für erforderliche Nachschulungen
begleitet werden. Nur so ist die Wirksamkeit eines Gesetzes
gewährleistet.“
Ein Anerkennungsgesetz muss nach Ansicht des bpa regeln, dass
schon vor der Einreise nach Deutschland genau geklärt werden kann,
wie die ausländische Berufsqualifikation hier eingestuft wird und
welche Maßnahmen zur Anerkennung gegebenenfalls noch nötig sind. Nach
Ansicht des bpa bedarf es dazu einer zentralen Anerkennungsstelle mit
umfassendem Datenmaterial zu den ausländischen Abschlüssen. Es müssen
vorhandene Kenntnisse und Berufserfahrungen so weit wie möglich
berücksichtigt werden. Sofern diese Anforderungen dann erfüllt sind,
muss es einen Anspruch für die Fachkräfte auf behördliche Anerkennung
innerhalb einer kurzen Frist geben. International anerkannte
Abschlüsse in der Krankenpflege sind ohne zusätzliche Nachweise
anzuerkennen. Gleiches muss für Abschlüsse gelten, die sich
nachweislich an den Anforderungen europäischer Abschlüsse
orientieren.
Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.(030) 30 87 88 60.