Ausländische Investitionen in Russland

Ausländische Investitionen in Russland
Igor Plotkin – Fachdolmetscher für Russisch in Dortmund
 

Um ausländische Investitionen anzulocken, bemühen sich der Gesetzgeber und die Gerichte in letzter Zeit um eine Modernisierung von Rechtsinstituten und eine Verbesserung des rechtlichen und insbesondere gerichtlichen Schutzes ausländischer Investitionen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf zwei grundlegende Dokumente des Obersten Gerichts hinweisen, die im Sommer 2017 veröffentlicht wurden:

■ Verordnung des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation Nr. 23 „Über die arbitragegerichtliche Rechtspraxis bei der Verhandlung wirtschaftlicher Streitigkeiten, die aus Verhältnissen mit Auslandsbezug entstehen“ vom 27. Juni 2017;
■ „Übersicht der Rechtspraxis zur gerichtlichen Verhandlung von Streitigkeiten, die mit dem Schutz ausländischer Investoren verbunden sind“, die am 12. Juli 2017 durch das Präsidium des Obersten Gerichts bestätigt wurde („Übersicht“).

Gleichzeitig bleiben die auf Ebene staatlicher Programme deklarierten Ziele einer sog. De-Offshorisation der nationalen Wirtschaft und des Schutzes ihrer strategischen Bereiche gegenüber ausländischer Kontrolle aktuell. Insofern sind die im Juli 2017 in Kraft getretenen Änderungen einiger Gesetze von Interesse, welche die Rechte ausländischer Investoren in Russland direkt betreffen:

■ Föderales Gesetz Nr. 160-FZ „Über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation“ vom 9. Juli 1999 („AuslandsinvestitionsGesetz“);
■ Föderales Gesetz Nr. 178-FZ „Über die Privatisierung von staatlichem und kommunalem Vermögen“ vom 21. Dezember 2001 („Privatisierungsgesetz“);
■ Föderales Gesetz Nr. 57-FZ „Über das Verfahren zur Durchführung ausländischer Investitionen in Kapitalgesellschaften, die für die Sicherstellung der Verteidigung des Landes und der Sicherung des Staates von strategischer Bedeutung sind“ vom 29. April 2008 („Gesetz über die Investitionen in strategische Gesellschaften“).

Die o. g. Änderungen erweitern die staatliche Kontrolle über ausländische Investitionen in russische Kapitalgesellschaften, schlie- ßen Offshore-Unternehmen von der Privatisierung staatlichen und kommunalen Vermögens aus, erschweren das Verfahren zur Kontrolle des Erwerbs von Anteilen/Vermögen sog. strategischer Gesellschaften, erweitern die Liste von Wirtschaftstätigkeiten, die für die Verteidigung des Landes und die Sicherung des Staates von strategischer Bedeutung sind.

Die Änderungen beschränken vielmehr die Möglichkeiten ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation, auch wenn als Zweck angegeben wurde, den Unternehmenssektor von unlauteren Rechtsgeschäften zu reinigen (etwa solchen zur gesellschaftlichen Erpressung). Auf der Website werden die o.g. Tendenzen zur Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Bereich der rechtlichen Regelung ausländischer Investitionen vorgestellt.