Ausgediente Feuerlöscher: Brandschutz-Fachbetriebe nehmen Altgeräte an und beraten bei Neuanschaffung

Bei regelmäßiger Wartung, die alle zwei Jahre
durchgeführt werden sollte, hat ein Feuerlöscher eine Lebensdauer von
etwa 20 bis 25 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind sie in
Arbeitsstätten auszutauschen, da Materialermüdungen auftreten können.
Zudem besteht selten eine weitere Ersatzteilversorgung, sodass der
sichere Einsatz bei einem Entstehungsbrand ist nicht mehr
gewährleistet ist. Der Austausch ausgesonderter Altgeräte gegen neue
Feuerlöscher wird dringend empfohlen. Auf diesen Sachverhalt macht
der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.

Ältere privat genutzte Feuerlöscher, die zum Beispiel in
Wohnungen, Heizungskellern, Ferienhäusern oder Autos vorhanden sind,
sollten ebenso ordnungsgemäß zur Entsorgung und gegen Neugeräte
ausgetauscht werden. Ausgediente Feuerlöscher dürfen keinesfalls über
den Hausmüll entsorgt werden.

Mit Sicherheit entsorgt: Der direkte Weg zum
Brandschutz-Fachbetrieb

„Feuerlöscher sind Druckbehälter, die man nicht einfach in die
Mülltonne wirft“, so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. „Da der
Hausmüll im Entsorgungsfahrzeug gepresst wird, kann es zu einer
schlagartigen Entladung des Behälters kommen. Aus Gründen des
Umweltschutzes sind ausrangierte Feuerlöscher mit ihren jeweiligen
Löschmitteln abfallrechtlich als Sonderabfall der vorgeschriebenen
Verwertung und Entsorgung zuzuführen.

In jedem Fall übernehmen Brandschutz-Fachbetriebe gegen ein
Entsorgungsentgelt die fachgerechte Entsorgung der Altgeräte und
führen Behälter, sowie Druck- und Löschmittel dem Recycling-Kreislauf
zu. Außerdem beraten sie, wenn es um die Installation und Wartung von
Brandschutzmaßnahmen im privaten Haushalt geht. Lokale Anbieter sind
beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.

Feuerwehren nicht zuständig

Keinesfalls sollten Feuerlöscher bei der örtlichen Feuerwehr
abgeben oder gar dort einfach vor die Tür gestellt werden. Die
Entsorgung der Altgeräte ist nicht ihre Aufgabe und verursacht bei
den Feuerwehren unnötige Arbeit und Kosten.

Kommunale Sammelstellen oder der Wertstoffhof

In haushaltsüblichen Mengen kann man Feuerlöscher, die nicht
ersetzt werden sollen, in der Regel gegen eine Gebühr bei kommunalen
Sammelstellen wie dem Schadstoffmobil oder dem Wertstoffhof abgeben.
Ob und wann hier Feuerlöscher entgegengenommen werden, steht entweder
im Abfallkalender oder auf der entsprechenden Internetseite. Mitunter
nimmt die kommunale Müllentsorgung wegen der Sonderabfall-Eigenschaft
keine Feuerlöscher an. In diesem Fall verweisen sie direkt auf die
Brandschutz-Fachbetriebe.

Pressekontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
– Geschäftsführer –
Brunnenstraße 156
10115 Berlin
Telefon: 030 – 936 228 61-0
Telefax: 030 – 936 228 61-29
Mail: info@bvbf-brandschutz.de
Internet: www.bvbf.de

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