Unfälle, insbesondere schwere und tödliche, in Verbindung mit Hebebühnen, insbesondere Hubarbeitsbühnen reißen nicht ab. Die Unfallursachen sind hauptsächlich Nichtkenntnis des Gerätes sowie der dahinterstehenden rechtlichen Verantwortung der Betreiber und Anwender oder unzureichende Einweisung in die Geräte. Eine ständige Fortbildung ist für den bestimmungsgemäßen Einsatz und die sicherheitsgerechte Benutzung dieser Arbeitsmittel zwingend erforderlich.
Im 1-tägigen Seminar für Ausbilder, Unterweiser und Einsatzleiter von Hubarbeitsbühnenführern des Haus der Technik am 13. November 2014 in Essen bietet Rechtsanwalt Bernd Zimmermann, Leiter des Institutes für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz/Qualitätssicherung – IAG eine Fortbildung gemäß ArbSchG, BetrSichV, BGV A1 und BGR 500 Kap. 2.10. Insbesondere erfolgt eine Unterweisung und Einweisung in Hubarbeitsbühnen, über rechtssicheres Vermieten von Hubarbeitsbühnen und über Hubarbeitsbühnen im öffentlichen Verkehrsraum wird informiert. Wie werden Prüfungen von Hubarbeitsbühnen vorgenommen? Warum ist der Einsatz befähigter Personen notwendig? Ausbilder, Unterweiser, Einsatzleiter, Werkstattleiter, Lagerverantwortliche, Vermieter bzw. Mieter von Hebe-/Hubarbeitsbühnen erhalten mit dem Seminarbesuch ein Zertifikat des HDT hinsichtlich der Teilnahme als Nachweis der zwingend notwendigen Fortbildung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen.
Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter information@hdt-essen.de
Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/Hebebuehnenlehrer-Fortbildung_Seminar_W-H090-11-145-4