Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.
werden für die Ermittlung des Einkommensteuersatzes herangezogen,
indem sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Für 2011
müssen diese Lohnersatzleistungen bis 28. Februar 2012 von den
jeweiligen Trägern an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt
werden.
Laut einer Kurzinfo vom 14.11.2011 (ESt 49/2011) der
Oberfinanzdirektion Rheinland, sind die nun zur elektronischen
Übermittlung an die Finanzverwaltung anstehenden Daten teilweise
unzutreffend. Eine elektronische Übermittlung von berichtigten Daten
ist aber nicht möglich.
Darum wurde die Bundesagentur für Arbeit seitens der
Finanzverwaltung gebeten, in den Fällen unrichtig übermittelter
Lohnersatzleistungen, berichtigte Papierleistungsnachweise dem
zuständigen Wohnfinanzamt zuzusenden.
Ebenso sind die Finanzbehörden angehalten, im Falle bereits
durchgeführter Veranlagungen zu überprüfen, ob der
Einkommensteuerbescheid zu ändern ist.
„Es bleibt abzuwarten“, so Jörg Strötzel, VLH-Vorsitzender, „wie
viele Datensätze der Lohnersatzleistungen wirklich unrichtig sind.“
Die Bürger mit Lohnersatzleistungen in 2011 sollten jedoch vor Abgabe
der Einkommensteuererklärung unbedingt ihre Nachweise dazu, wie z. B.
Arbeitslosengeld I oder Krankengeld der Steuererklärung nicht nur
beifügen, sondern auch minutiös den dann ergehenden Steuerbescheid
auf die richtige Verarbeitung der angegebenen Lohnersatzleistungen
überprüfen. „Durch diese Vorgehensweise“, so Strötzel weiter, „stelle
jeder Bürger sicher, dass er richtig besteuert werde.“
Sollten Sie davon betroffen sein, können Sie sich gerne an eine
unserer rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen wenden.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert –
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter “ http://ots.de/spB2S “ zum
Download bereit.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse
Weitere Informationen unter:
http://