Die Deutsche Fernsehlotterie, Deutschlands älteste
Soziallotterie, sieht ihre Veranstaltung durch die geplanten
Werberichtlinien im Rahmen des neuen Glücksspielstaatsvertrags massiv
bedroht.
Geschäftsführer Christian Kipper: „Der neue
Glücksspielstaatsvertrag sieht zwar vor, dass Lotterien mit
geringerem Gefährdungspotenzial, darunter die Fernsehlotterie,
Erleichterungen in der Werbung und im Vertrieb gegenüber anderen,
gefährlicheren Glücksspielanbietern erfahren sollen. Die
entsprechenden Werberichtlinien in ihrer derzeitigen Form
konterkarieren diese Absichten allerdings und schaffen für die
Soziallotterien noch größere Hürden als der bisherige Staatsvertrag,
insbesondere auch hinsichtlich der Kommunikation ihres guten Zwecks.“
Gleichzeitig weist Kipper eine Pressemeldung des Deutschen
Olympischen SportBundes und seines Generaldirektors Michael Vesper
zurück. Diese hatten Donnerstag in einer Pressemitteilung verbreitet,
nur die GlücksSpirale und ihre gemeinnützigen Ziele seien von den
aktuellen Bestimmungen betroffen, während die Deutsche
Fernsehlotterie und die „Aktion Mensch“ ihnen nicht unterlägen. Diese
Behauptung sei falsch und verkenne die Realität, so Kipper:
„Selbstverständlich gelten die Werbeeinschränkungen für die
Fernsehlotterie genauso. Und im Gegensatz zur Glücksspirale kann die
Fernsehlotterie auch nicht auf das Vertriebsnetz des Lottoblocks
zurückgreifen, was eine weitere massive Benachteiligung darstellt.“
Kipper ruft die Politik auf, dafür zu sorgen, dass die
begrüßenswerten Ziele, die im Glücksspielstaatsvertrag formuliert
werden, in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden. „Die
Soziallotterien müssen mit ihren Einspielergebnissen auch weiterhin
als Stütze unseres Gemeinwesens wirken können“, so Kipper.
Pressekontakt:
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Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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E-Mail: m.pahl@fernsehlotterie.de
Straub & Linardatos:
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