„Die Geschäftsanalyse für das Jahr 2017 zeigt“, so Ossenbrüggen, „ein stabiles Bestandskundengeschäft sowie einen moderaten Zugang von Neukunden.“ Neben den klassischen Offset- und Digitaldruckern gehörten auch Unternehmen aus dem Verpackungsdruck sowie der Weiterverarbeitung dazu. „Durch unser ganzheitliches Konzept und unsere Ausrichtung sind wir für immer mehr Unternehmen eine attraktive und verlässliche Alternative zu den bestehenden Anbietern“, so GBH.
In der GBH MedienPolice® sind in einem einzigen Vertragswerk alle relevanten Versicherungen enthalten, die ein Druck- und Medienbetrieb heute benötigt. Hierzu zählen die Sach-, Betriebsunterbrechungs-, Haftpflicht-, Maschinen- und Elektronikversicherung, aber auch die Datenverlust- und Transportversicherung. Weitere Versicherungskomponenten – wie zum Beispiel eine D&O-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter) oder eine attraktive Absicherung für den Fuhrpark – können einfach und schnell in das Versicherungspaket einbezogen werden. Gleiches gilt für die Absicherung der von einem Unternehmen genutzten IT.
Zu den Vorteilen der Police zählt zudem die sogenannte „Goldene Regel“ in der Sach- und Maschinenversicherung. Sie besagt, dass im Gebrauch befindliche Maschinen/Geräte zu 100 % entschädigt werden – auch wenn der Zeitwert unter 40 % des Neuwertes liegt. Gerade bei langlebigen Druckmaschinen ist eine derartige Klausel äußerst wichtig. Ansonsten könnten Druckunternehmen auf eine Zeitwertbasis verwiesen werden, mit zum Teil erheblichen Abzügen. Ein wichtiger Aspekt ist außerdem die partielle Mitversicherung von Verschleißschäden sowie die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit bis zu einer Schadenhöhe von 100.000 Euro. Das ist nicht bei allen Anbietern der Fall.