Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz: Bundesrat fordert mehr Berücksichtigung der Patientenrechte

In seiner heutigen 874. Sitzung hat der Deutsche
Bundesrat den Gesetzgeber aufgefordert, beim
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) stärker auf die
Arzneimittelsicherheit und die Patientenrechte Rücksicht zu nehmen.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen im Rahmen von Rabattverträgen
Arzneimittel nur noch dann gegen die ursprünglich verordneten
ausgetauscht werden dürfen, wenn das in der Apotheke abgegebene
Präparat für alle Indikationen zugelassen ist, für die auch das vom
Arzt verschriebene eingesetzt werden darf.

In ähnlicher Richtung hatte sich bereits einen Tag vorher der
Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr.
Achim Hoffmann-Goldmayer geäußert. Der KV-Vorsitzende hatte im Rahmen
des Berliner Dialoges am Mittag am 23. September 2010, die bisher im
AMNOG vorgesehene Regelung scharf kritisiert, wonach bei
wirkstoffgleichen Arzneimitteln lediglich eine Indikation
übereinstimmen muss, damit Rabattpräparate gegen die vom Arzt
verordneten ausgetauscht werden dürfen. Dann könne es vorkommen, dass
beispielsweise eine Patientin mit Bluthochdruck ein Arzneimittel
bekommt, in dessen Packungsbeilage zwar von Prostatakrankheiten,
nicht aber vom Hochdruck die Rede ist, weil es für diese Indikation
überhaupt keine Zulassung hat. „Auch wenn der Wirkstoff identisch
ist, wird diese Patientin dem Medikament nicht vertrauen und es im
Zweifel auch nicht einnehmen“, kritisierte Hoffmann-Goldmayer, der
damit auch auf Zustimmung beim Patientenbeauftragten der
Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU) stieß.

Pro Generika fordert den Gesetzgeber auf, der Empfehlung des
Bundesrates zu folgen. Die im AMNOG vorgesehene Aufweichung der
Regelung zur Austauschbarkeit (Substitution) von Arzneimitteln soll
nur dazu dienen, die Rabattverträge ohne Rücksicht auf
Sicherheitsrisiken umzusetzen. Dafür dürfe man die
Arzneimittelsicherheit und damit den Verbraucherschutz nicht
gefährden.

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