Die Bundesregierung plant – entgegen bisheriger
Ankündigungen – eine deutliche Absenkung des Schutzniveaus für
Atomkraftwerke. Darüber berichtet das ARD-Magazin MONITOR in seiner
heutigen Ausgabe (21.45 Uhr im Ersten). Dem Magazin liegen interne
Regierungsdokumente vor, in denen die Verpflichtung der AKW-Betreiber
zur Nachrüstung, insbesondere auch der sogenannten Altreaktoren,
weitgehend abgeschafft werden soll. Hierfür soll auch das Atomgesetz
geändert werden.
„Wenn das Wirklichkeit wird, was in diesen Dokumenten steht, dann
verdienen diese Papiere nicht die Ãœberschrift Nachrüstung“, sagte der
ehemalige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im
Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, gegenüber MONITOR.
In dem bislang unveröffentlichten Papier einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe, das „sicherheitstechnische
Anforderungen/Maßnahmen zur weiteren Vorsorge gegen Risiken“ regelt,
werden wesentliche Nachrüstungserfordernisse jetzt als „mittel- bis
langfristig“ eingestuft und damit für viele Jahre aufgeschoben. Dabei
handelt es sich insbesondere um aufwendige und teure
Modernisierungen, die vor allem die Sicherheit der älteren Anlagen
betreffen.
„Nach diesem Papier mit diesen Fristen fallen diese hohen
Nachrüstungskosten praktisch für die alten Anlagen nicht an. Die
alten Anlagen werden weiter betrieben so wie bisher, ohne dass die
wesentlichen Nachrüstungen durchgeführt werden“ erklärte Renneberg
gegenüber MONITOR.
Um die weitgehende Abschaffung der Nachrüstungspflicht auch
gesetzlich zu verankern, plant die Bundesregierung darüber hinaus
auch das Atomgesetz zu ändern.
Im bisher unveröffentlichten Gesetzesentwurf des
Bundesumweltministeriums, der MONITOR ebenfalls vorliegt, ist hierfür
ein neuer Paragraph 7d vorgesehen, der das bisher geltende
Schutzniveau des Atomrechts deutlich absenkt. Für wesentliche
sicherheitsrelevante Bereiche werden danach keine Nachrüstungen mehr
gefordert, die dem Stand von Wissenschaft und Technik genügen.
Stattdessen ist im Gesetzentwurf nur noch von einer Sorgepflicht die
Rede.
„Die Sorgepflicht begründet nur die Verpflichtung, sich zu
bemühen. Sie verpflichtet nicht zu einem Erfolg. Das heißt, erste
Aktivitäten reichen aus, um diese Pflicht zu erfüllen“, kritisiert
der Atomrechtsexperte Prof. Alexander Roßnagel die geplante
Atomrechtsnovelle gegenüber MONITOR. „Im Zweifel reicht ein Bauzaun,
mit dem man die Aktivitäten beginnt.“
Mit dem Gesetzesentwurf soll auch das Klagerecht für Bürger
eingeschränkt werden. Dies gilt für sämtliche Bereiche, die künftig
dem sogenannten „Restrisiko“ zugerechnet werden sollen, darunter der
Schutz vor Flugzeugabstürzen. Die geplante Neuregelung bezeichnet
Prof. Roßnagel als „verfassungswidrig“. „Wenn die Bürger in ihrem
Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit betroffen sind,
müssen sie auch die Möglichkeit haben, zu klagen“.
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