Arbeitslose fördern statt ins Existenzminimum eingreifen

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Arbeiterwohlfahrt, der
Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland und der Paritätische
Wohlfahrtsverband gemeinsam mit weiteren Partnern, Verbänden und Organisationen,
die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein
menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen.

Anlass ist die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 5. November
2019 zur Frage, ob die bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug
der Leistungen einschließlich der Miete reichen können, verfassungsgemäß sind.
Das Gericht hatte über den Fall eines Arbeitslosen aus Erfurt zu urteilen, der
mit 234,60 Euro im Monat weniger auskommen sollte, weil er ein Jobangebot
abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.

Die Unterzeichnenden sind sich einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum
geben. Durch Sanktionen werde das Lebensnotwendige gekürzt und soziale Teilhabe
unmöglich gemacht, erklären die Unterzeichner, zu denen auch 50 Einzelpersonen
aus Verbänden, Organisationen und Parteien gehören. Die Politik ist schon lange
in der Verantwortung, das Hartz-IV-System so zu ändern, dass die Würde der
Leistungsbezieher geachtet und nicht durch Sanktionen beeinträchtigt wird.

„Sanktionen führen zu Leid und dazu, dass Menschen sich zurückziehen,“ sagt Dr.
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Sie
entspringen einer längst überwundenen Rohrstockpädagogik des vergangenen
Jahrhunderts. Sie sind deshalb komplett und ersatzlos zu streichen.“

„Die Grundsicherung soll das Existenzminimum abdecken, also das zum Leben
unbedingt Notwendige,“ sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie
Deutschland. „Wer mit Sanktionen das Lebensnotwendige kürzt, nimmt existentielle
Not in Kauf. Die Diakonie setzt sich für ein sicheres Existenzminimum ein, für
alle Menschen!“

„Die Sanktionen in ihrer jetzigen Form tragen nicht dazu bei, den Menschen eine
Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben zu eröffnen“, sagt Wolfgang Stadler,
Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Und gerade die verschärften
Sanktionen bei den Unter-25-Jährigen sind kontraproduktiv: Sie treiben junge
Menschen ins Abseits. Wir wollen eine Grundsicherung, die unterstützt und
fördert, statt zu gängeln!“

Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB sagt dazu: „Die Urteile des
Bundesverfassungsgerichts sind immer nur verfassungsrechtliche Grenzen, über die
der Gesetzgeber auch hinausgehen kann. Denn nicht alles, was unsere Verfassung
vielleicht gerade noch so zulässt, ist auch im Interesse von Arbeitsuchenden und
Beschäftigten. Und längst nicht alles, was gut und richtig ist wie
beispielsweise der Mindestlohn, ergibt sich aus der Verfassung. Der Gesetzgeber
kann und muss sicherstellen, dass das Existenzminimum durch Sanktionen nicht
unterschritten wird.“

Hintergrund:

Im bestehenden Sanktionsrecht ist jede Arbeit zumutbar – auch prekäre
Arbeitsverhältnisse. Sanktionen haben negative soziale Folgen. Sie schaden der
sozialen und beruflichen Eingliederung. Die Folgen sind Verschuldung, soziale
Isolierung, massive gesundheitliche und psychische Belastungen bis hin zu
drohender Wohnungslosigkeit. Der Kontakt zum Jobcenter wird teilweise
abgebrochen; das Hilfesystem erreicht die Betroffenen nicht mehr. Jedes Jahr
sind acht Prozent der Leistungsberechtigten von Sanktionen betroffen.

Pressekontakt:
Philipp Meinert
redaktion@paritaet.org
Tel.: 030 24636-339

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