Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen Beschäftigte (Arbeitnehmer und Fremdfirmen), die mit Arbeiten in der Instandhaltung beauftragt sind, eine besondere Unterrichtung und Unterweisung erhalten.
Im HDT-Seminar Jahresunterweisung für Beschäftigte in der Instandhaltung am 26.-27. November 2014 in Essen lernen Techniker, Meister der Instandhaltung, Leiter der Arbeitsvorbereitung, Betriebsleiter, Leiter des Qualitätswesen, Schweißfachingenieure, Planungsingenieure, Projektleiter, Claim- und After Sales Manager den Inhalt der Betriebssicherheitsverordnung kennen, insbesondere bezüglich Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Änderung und einer wesentlichen Veränderung? Wie werden Gefährdungsbeurteilungen dargestellt? Was ist der Unterschied von Funktion und Stellung von „Arbeitgeber“ ggü. dem „Betreiber“? Wann und unter welchen Bedingungen ist eine Altanlage nach einer Instandsetzung wie eine Neuanlage zu behandeln? Wann und wie sind Altanlagen auch ohne eine Instandsetzung wie Neuanlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung zu warten und zu prüfen? Wie ist die Praxis der Bauartzulassung und Bauteilkennzeichnung von Ersatzteilen und Komponenten im Hinblick auf die CE-Kennzeichnung von Ersatzteilen und Komponenten nach CE-Kennzeichnungspflicht im Europäischen Binnenmarkt? Was bedeutet eine Herstellererklärung? Wie sieht die spezielle Unterweisungspflicht im Rahmen von Instandsetzungsmaßnahmen bei Anlagen in explosionsfähiger Atmosphäre aus?
Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter information@hdt-essen.de
Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
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