Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmerüber die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu informieren.

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmerüber die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu informieren.

Die Grundlage dafür steht im Sozialgesetzbuch, im § 15 Abs. 5 SGB VII, und in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1.

Was viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht wissen: Auch Arbeitnehmer sind zur Kooperation für die sichere Gestaltung der Arbeit verpflichtet. Dieser Pflicht können sie jedoch nur nachkommen, wenn sie über das korrekte Verhalten aufgeklärt werden.

Eine wichtige Informationsquelle dafür sind die Unfallverhütungsvorschriften. Deshalb wurde den Arbeitgebern gesetzlich vorgeschrieben, dass die Vorschriften den beauftragten Personen im Arbeitsschutz und Erste-Hilfe aber auch allen anderen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen sind.

Mit dem Buch „Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften“ können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Pflichten auf besonders unkomplizierte Art und Weise nachkommen.

In der Vorschriftensammlung sind die wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften zusammengefasst, und sie entspricht dem aktuellen Rechtsstand. Das Buch enthält bereits die neue DGUV-Vorschrift 2 in allen Branchen-Fassungen. Durch die pfiffige Lochung an der linken oberen Ecke lässt sich die Sammlung ganz einfach an einem gut zugänglichen Ort im Gebäude aushängen.

Wer mit kompakten und aktuellen Informationen seine Pflichten erfüllen möchte, ist mit diesem Buch bestens beraten!

Weitere Informationen zur Pulikation sowie zu den Bezugsmöglichkeiten erhalten Sie hier: Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften

Weitere Informationen unter:
http://www.forum-verlag.com