Arbeiten im Homeoffice

Arbeiten im Homeoffice
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
 

Essen – Die Homeoffice-Pauschale war bisher auf die Jahre 2020 bis 2022 beschränkt. „Diese Beschränkung wurde“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, „durch das sogenannte Jahressteuergesetz 2022 ab 2023 aufgehoben und gegenüber der bisherigen Regelung sogar verbessert. Arbeitnehmer können ab 2023 im Homeoffice pro Tag sechs Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen.“ War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.

Folgende Regelungen gelten dieses Jahr für die Homeoffice-Pauschale:

-Die Homeoffice-Pauschale steigt 2023 von fünf Euro auf sechs Euro pro Tag.

-Der abziehbare Höchstbetrag klettert 2023 von bislang 600 Euro auf 1.260 Euro pro Jahr.

-Damit kann 2023 für bis zu 210 Tage Homeoffice ein Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden.

-Neu ist 2023 auch, dass die Homeoffice-Pauschale nicht nur abgezogen werden darf, wenn an einem Tag ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. Hat man nachweislich keinen anderen Arbeitsplatz, kann man ab 2023 ausnahmsweise Fahrtkosten zur Arbeit (z. B. Fahrt zum Kunden) sowie die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro für ein und denselben Tag geltend machen.

Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass man als Arbeitnehmer für die Homeoffice-Pauschale im Lohnsteuerermäßigungsverfahren (2023) einen Steuerfreibetrag beantragen kann. Hierdurch steigt das Nettogehalt.