
Gradiente kann damit rechtlich gegen die Benutzung der Marke „iPhone“ durch Apple in Brasilien vorgehen, da hierin ein Markenrechtsverletzung liegen dürfte.
Das Markenrecht wird durch den Grundsatz der Priorität beherrscht, d. h. das Recht an einer Marke steht demjenigen zu, welcher die Marke zuerst anmeldet. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle ob ein anderer dieselbe Bezeichnung wesentlich umfangreicher benutzt oder, wie im Falle von Apple, die Marke sogar zu Berühmtheit gebracht hat.
Fazit:
Der Fall verdeutlicht die enorme Bedeutung des Prioritätsgrundsatzes im Kennzeichenrecht. Wer ein neues Produkt auf den Markt bringen will, muss sich unbedingt vergewissern, ob die benötigten Markenrechte in den jeweiligen Produktions- und Absatzländern noch verfügbar sind.
Eine effiziente Verteidigung gegen ältere Markenrechte stellen allenfalls Löschungsverfahren wegen Nichtbenutzung der Marke dar. Denn es gilt der Grundsatz, dass eine Marke nach Ablauf einer bestimmten Frist auf dem Markt benutzt werden muss, andernfalls kann sie gelöscht werden. In dem vorliegenden Fall scheiterte Apple allerdings mit einem solchen Löschungsantrag.
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