Appell an den Papst

Appell an den Papst

In Deutschland leben Zehntausende von Opfern kirchlicher Einrichtungen und katholischer
Priester. Viele wurden körperlich und seelisch misshandelt, viele sexuell missbraucht und
gequält. Zur Wiedergutmachung dieses Leids reicht es nicht, dass der Papst sich entschuldigt
und die Opfer von Kirche und Staat mit finanziellen Almosen abgefunden werden.

In diese demütigende Situation kommen die Überlebenden der kirchlichen Gewalt und
klerikalen Kinderschändung nur dadurch, dass die Kirche gegenüber
Schadensersatzansprüchen die Einrede der Verjährung erhebt. Würde dies nicht geschehen,
könnten sämtliche Opfer ihr erlittenes Unrecht, auch wenn es länger als 30 Jahre zurückliegt,
vor Gericht geltend machen. Hierzu bedarf es keiner Gesetzesänderung, da die
zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften (im Gegensatz zu den strafrechtlichen) nicht von
Amts wegen, sondern nur aufgrund der rechtsvernichtenden Einrede der
schadensersatzpflichtigen Einrichtungen beachtet werden müssen.

Deshalb fordern alle Opfer den Papst auf, alle Bischöfe und katholischen Einrichtungen
anzuweisen, bei Schadensersatzansprüchen von Heimkindern und anderen Opfern kirchlicher
Gewalt auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Solange dies nicht geschieht, bleiben
alle kirchlichen Beteuerungen, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfahren soll, scheinheilig.