
Leonberg, 10. Dezember 2013
Teil 4 der APM Informationsserie „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ beschäftigt sich mit den Änderungen im Bereich der Fahrtkosten.
Die Entfernungspauschale wird für den Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers zur ersten Tätigkeitsstätte herangezogen. Zur Berechnung aller anderen Fahrten gelten die allgemeinen Reisekostengrundsätze.
Sofern das Arbeitsgebiet eines Mitarbeiters weitläufig ist, kann die Entfernungspauschale von der Wohnung bis zu einem bestimmten Punkt des Arbeitsgebietes für die Berechnung genutzt werden. Von dieser Neuregelung profitieren beispielsweise Busfahrer, die von einem festen Busdepot ihren Arbeitstag beginnen oder für Arbeitnehmer, die von einem bestimmten Punkt aus ihr weitläufiges Tätigkeitsareal betreten.
Künftig kann die Pauschale für die Fahrt von der Wohnung bis zum Zugang des Arbeitsbereichs in Anspruch genommen werden. Fahrten innerhalb eines Tätigkeitsgebiets werden mit dem tatsächlichen Aufwand gewertet.
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