Anwaltskanzlei Fortis Legal gründet neue Abteilung mit Schwerpunkt auf deutsch-indischen Beziehungen

Hamburg, 20. September 2012 – Die Hamburger Anwaltskanzlei Fortis Legal (www.fortis-legal.de) hat kürzlich eine neue Abteilung mit dem Schwerpunkt Indien und Indisches Recht gegründet. Die neue Abteilung bietet Rechtsberatung, -services und -beistand sowohl für indische Firmen und Privatpersonen in Deutschland als auch für deutsche Firmen und Privatpersonen in oder mit Geschäftsbeziehungen zu Indien. Fortis Legal ist dabei spezialisiert auf Wirtschaftsrecht inkl. nationales und internationales Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht, Transport- und Zollrecht sowie Arbeits- und Mietrecht. Die Kanzlei legt Wert auf eine persönliche Betreuung ihrer Mandanten, die z.B. auch die Vorbereitung und Begleitung von Behörden- und Notar-Terminen sowie die Kooperation mit Steuerberatern, Banken und Versicherungen umfasst. Ebenso gehören Vertragsverhandlungen mit ausländischen Geschäftspartnern zu den Spezialisierungen von Fortis Legal. Mit der Gründung einer Abteilung für Indien und Indisches Recht erweitert Fortis Legal seine internationale Ausrichtung um einen wichtigen und aufstrebenden Wirtschaftspartner für Deutschland. Neben Indien verfügt die Kanzlei über Abteilungen für Russland, Korea, Indien, Türkei, Iran.

Rahath Mumtaz leitet Abteilung für Indien und Indisches Recht
Die neue Abteilung für Indien und Indisches Recht steht unter der Leitung von Rahath Mumtaz. Die studierte Juristin verfügt über einen Abschluss an der Universität Bangalore (B.A., LL.B. -Bachelor of Arts and Bachelor of Law) und hat vor ihrer Tätigkeit bei Fortis Legal und ihrer Übersiedlung nach Deutschland dort ihre eigene Kanzlei betrieben. Sie spricht neben Englisch, Deutsch und Hindi auch Urdu und Kannada.

„Interkulturelle Kompetenz ist wichtig“
Auf einer Informationsveranstaltung am 3.9.2012, auf der die neue Abteilung vorgestellt wurde, betont Peter Kimm, Gründungspartner bei Fortis Legal, die Wichtigkeit interkultureller Kompetenz bei internationalen Beziehungen: „Unsere Spezialität ist die Internationalität. Wir glauben, dass interkulturelle Kompetenz und auch die Sprache für die Beziehung zu unseren Mandanten äußerst wichtig sind. Wir freuen uns daher, mit Rahath Mumtaz eine erfahrene Anwältin für indisches Recht mit interkultureller Kompentenz gefunden zu haben. Sie baut unsere neue Abteilung auf und leitet sie. Deutschland ist immerhin der wichtigste indische Handelspartner innerhalb der EU. Mit Frau Mumtaz können wir nun die Brücke schlagen zwischen Deutschland und Indien, Indern und Deutschen.“

„Uns ist es besonders wichtig, eine persönliche Betreuung unserer Mandanten zu gewährleisten, die manchmal über das gängige Prozedere hinausgeht“, erläutert Rahath Mumtaz. „Dabei spielt die Sprache und die Kenntnis der jeweiligen Kultur eine wichtige Rolle. Indische Privatpersonen oder Firmen, die nach Deutschland kommen, müssen sich zunächst im Dschungel von Behörden, Auflagen, Rechten und Pflichten zurecht finden. Gleiches gilt für deutsche Firmen oder Privatpersonen, die nach Indien gehen. Wir bieten beiden Unterstützung aus einer Hand in allen rechtlichen Belangen und darüber hinaus.“

Weitere Informationen unter:
http://www.fortis-legal.de