Im Gegensatz zur Polizei kann die Staatsanwaltschaft eine Zeugenaussage erzwingen, sofern der Zeuge kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt. Hierzu kann sie den Zeugen zunerst von der Polizei vorführen lassen und gegen ihn bei Verweigerung einer Aussage ein Ordnungsgeld verhängen. Bleibt auch dies fruchtlos, kann sie bei Gericht gegen den Zeugen Erzwingungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten beantragen. Der Zeuge wird hierbei in Haft genommen, bis er zu einer Aussage bereit ist.
Der Beschuldigte ist allerdings Wie schon vor der Polizei auch vor der Staatsanwaltschaft nicht zu einer Aussage verpflichtet. Allerdings empfiehlt sich auch hier eine sorgfältige Prüfung, ob eine Aussage ohne Rechtsbeistand gemacht werden sollte.
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