Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart

Kündigung erhalten?

Jetzt hilft in der Regel nur ein Gang zum Anwalt.

Sind Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden, gibt es nur eine möglichw und sinnvolle Reaktion.

Die Kündigungsschutzklage !

Das Wichtigste zur Kündigungsschutzklage zuerst: Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt ? 4, ? 7 KSchG (materielle Präklusion).

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung, auch eine fristlose Kündigung, als berechtigt und kann in der Regel nicht mehr angegriffen werden. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

Es gilt hier der wichtige Rat, möglichst schnell anwaltliche Beratung einzuholen.

Gerne können Sie uns unverbindlich kontaktieren.

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Schlechtes Zeugnis

Haben Sie ein falsches oder schlechtes Zeugnis erhalten, so kann man den Arbeitgeber auffordern, das Zeugnis abzuändern.
Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so kann Klage beim Arbeitsgericht auf Erteilung und/oder auf Berichtigung des Zeugnisses gestellt werden.

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