Wenn es um die eigene Gesundheit geht, spielt
Entfernung bei planbaren Eingriffen fast keine Rolle. Dies geht aus
der repräsentativen Bevölkerungsbefragung „Qualität in der
stationären Versorgung“ im Auftrag der AOK Hessen hervor. Insgesamt
94 Prozent der Befragten begrüßen gesetzliche Regelungen für
Mindestmengen bei Operationen und sind bereit, auch weitere Wege zu
fahren, um in entsprechend spezialisierte Krankenhäuser zu gelangen.
Denn wer viel operiert, ist erfahrener und macht weniger Fehler. Dies
muss auch bei der Planung der Versorgung in Hessen berücksichtigt
werden. Nur jene Kliniken sollen anspruchsvolle Eingriffe durchführen
dürfen, die eine Mindestzahl an Behandlungen pro Jahr vorweisen
können.
Qualität in der stationären Versorgung braucht verschiedene
Bausteine: Dazu gehören neben der medizintechnischen Ausstattung
insbesondere hervorragend qualifiziertes Personal und entsprechende
Erfahrung. „In den vergangenen Jahren beobachten wir eine zunehmende
Spezialisierung der Krankenhäuser“, so Dr. Roland Strasheim,
Hauptabteilungsleiter Krankenhaus-Rehabilitation-Fahrkosten bei der
AOK Hessen. „Leider folgt nicht jede Spezialisierung den genannten
qualitativen Kriterien, so dass wir klare Regelungen fordern. Dazu
gehört die Umsetzung der Mindestmengenregelungen, die der Gemeinsame
Bundesausschuss erlässt. Nur so kann hervorragende Qualität in der
Versorgung erreicht werden.“
Die Befragungsergebnisse spiegeln dieses Bild zunehmend in der
Öffentlichkeit wider: Für fast zwei Drittel der Befragten ist die
besondere Qualifikation der Ärzte ein Top-Auswahlkriterien für die
Wahl der richtigen Klinik. Die Entfernung spielt nur für 34 Prozent
eine Rolle und landet damit nur auf Platz 10 der Auswahlkriterien.
Etwa 94 Prozent der Befragten würden einen weiteren Weg in eine
Klinik in Kauf nehmen, wenn sie eine Mindestanzahl an Operationen für
den bevorstehenden Eingriff nachweisen kann. Dabei akzeptieren die
Befragten im Durchschnitt eine Entfernung von 130 Kilometern.
„Die Befragung zeigt, dass sich die Patienten intensiv Gedanken um
einen bevorstehenden Eingriff machen und hohe Ansprüche an die
Behandlungsqualität und die Erfahrung der Mediziner stellen“, sagt
Strasheim. „Wir brauchen noch gezieltere Aufklärungsmaßnahmen, damit
die Patienten sich noch umfassender informieren können.“ Denn in der
Konsequenz heißt das für die AOK Hessen, dass mittelfristig nur noch
Krankenhäuser solch spezialisierte Leistungen anbieten dürfen, die
auch die Kriterien für Qualität und Mindestmengen erfüllen. In der
Konsequenz muss dies auch Auswirkung auf die regionale Planung der
Versorgung haben: Eine sinnvolle und abgestufte medizinische
Versorgung, die sowohl ambulante als auch stationäre Behandlung
berücksichtigt und dabei unterscheidet zwischen einer wohnortnahen,
in der Regel ambulanten Grundversorgung und einer zentralisierten
Spezialmedizin, ist unbedingt notwendig. Die AOK Hessen fordert sogar
eine Ausweitung der Mindestmengenregelung. Dass dies medizinisch
sinnvoll ist, belegte jüngst auch der AOK-Qualitätsmonitor 2018. Die
Studie ergab, dass die Sterblichkeitsrate in spezialisierten
Krebszentren mit höheren Fallzahlen niedriger ausfiel als in Kliniken
mit wenig Routine bei Krebsoperationen. Die AOK will daher
Mindestmengen auch für komplizierte Lungen- und Brustkrebsoperationen
einführen.
Zur Studie
Die Bevölkerungsbefragung „Qualität in der stationären Versorgung“
wurde im Oktober 2017 im Auftrag der AOK Hessen durchgeführt. Dafür
wurden 1.000 Bundesbürger repräsentativ nach Alter, Geschlecht und
Bundesland sowie 200 Hessen repräsentativ nach Alter und Geschlecht
befragt.
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