Jobcenter: Einschränkungen am 30. Juli 2010
Die Leistungssoftware A2LL zur Berechnung der
Grundsicherungsleistungen wird an ein neues, leistungsfähigeres
Finanzsystem angebunden. Das führt zu umfangreichen
Umstellungsarbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit hat alle
erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Einschränkungen für die
Nutzung von A2LL zu minimieren. Ãœblicherweise wird die Einspielung
neuer Programmversionen ausschließlich an Wochenenden vorgenommen.
Aufgrund der Komplexität der Systemintegration steht den Jobcentern
am Freitag den 30. Juli 2010 die Leistungssoftware nicht zur
Verfügung.
Für Leistungsempfänger bedeutet dies, dass am 30. Juli keine
Barauszahlungen und keine individuellen Leistungsauskünfte möglich
sind. Wir bitten um Verständnis.
Die monatliche Auszahlung des Arbeitslosengeldes II ist nicht
betroffen.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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Bundesagentur für Arbeit
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