Arbeitnehmer können Wertguthaben, die sie im Rahmen
ihres Beschäftigungsverhältnisses durch das Ansparen von Arbeitszeit
und Arbeitsentgelt angesammelt haben, unter bestimmten
Voraussetzungen auch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
anlegen. Die Wertguthaben werden bei der Deutschen Rentenversicherung
Bund sicher und zinsbringend angelegt. Darauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Angesparte Wertguthaben können zur Finanzierung einer
längerfristigen Freistellung von der Arbeit eingesetzt werden. Ein
Aufbau der Wertguthaben ist beispielsweise möglich aus dem laufenden
Gehalt, Überstundenvergütungen, Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld) oder nicht genommenen Urlaubstagen.
Informationen zu den Voraussetzungen der Anlage des Wertguthabens
bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und zum Verfahren finden
Sie in der Broschüre „Übertragung von Wertguthaben“ und im Internet
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de, Zielgruppe „Arbeitnehmer mit
Wertguthaben“.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
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