Amsinck zum Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund

Christian Amsinck, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen
Rentenversicherung Bund, befasste sich in seinem Bericht an die heute in Berlin
tagende Vertreterversammlung vor allem mit dem Haushalt 2020.

Gesamtvolumen des Haushalts 2020

Der Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2020 belaufe sich nach
Amsincks Worten auf über 157 Milliarden Euro. Gegenüber dem Haushaltsvolumen für
das laufende Jahr sei damit ein Anstieg um 3,3 Prozent zu verzeichnen.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Die Deutsche Rentenversicherung Bund habe in den vergangenen Jahren ihren
Konsolidierungskurs konsequent fortgesetzt, so Amsinck. Die im Haushaltsplan
enthaltenen Verwaltungs- und Verfahrenskosten für 2020 betragen nur 1,1 Prozent
der Gesamtausgaben. Sie belaufen sich damit auf rund 1,67 Milliarden Euro.

Digitalisierung

Amsinck wies in seinem Bericht auch auf die digitalen Herausforderungen für die
Rentenversicherung hin, die mit einem erheblichen Mitteleinsatz verbunden seien.
Zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes sei beispielsweise ein Projekt
aufgesetzt worden, um eine vollelektronische Vorgangsbearbeitung in allen
Arbeitsbereichen der Deutschen Rentenversicherung Bund umzusetzen. Im Hinblick
auf das Onlinezugangsgesetz wies er darauf hin, dass es bei der Deutschen
Rentenversicherung bereits seit einigen Jahren möglich sei, sich einen
Versicherungsverlauf oder eine Renteninformation online anzeigen zu lassen oder
auf elektronischem Weg Anträge zu stellen.

Entwicklung des Beitragssatzes

Amsinck führte aus, dass der Gesetzgeber mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und
-Stabilisierungsgesetz eine Absenkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen
Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 ausgeschlossen habe. Er wies in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass ohne diese Festlegung der Beitragssatz für das
Jahr 2020 in Höhe von 18,6 Prozent deutlich hätte gesenkt werden müssen.

Anhebung der Mindestrücklage

Des Weiteren wies er darauf hin, dass sich die Deutsche Rentenversicherung Bund
derzeit noch in einer finanziell komfortablen Situation befinde. „Gerade
angesichts dessen ist es umso schmerzlicher, dass der Gesetzgeber anscheinend
nicht bereit ist, unserer Forderung nach Anhebung der Untergrenze der
Nachhaltigkeitsrücklage von jetzt 0,2 Monatsausgaben auf 0,4 Monatsausgaben
nachzukommen“, mahnte Amsinck. Angesichts der derzeitigen finanziellen
Ausstattung der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine solche Anhebung
nach Amsincks Worten unmittelbar gar keine Auswirkungen auf den Beitragssatz,
mittelfristig wäre einmalig eine Anhebung um etwa 0,2 Prozentpunkte notwendig.

Der vollständige Bericht Amsincks ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.

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