Hamburg, 16. Januar 2012. Das Bezirksgericht in Den Haag (Niederlande) hat eine Klage der Nozzad (UK) Ltd., Welwyn Garden (United Kingdom), gegen die Alvern Media GmbH, Hamburg (Deutschland), abgewiesen. Nozzad, ein Unternehmen der Ward Lester Group (United Kingdom), ist international – ausgenommen USA – der einzige Mitbewerber von Alvern Media im Bereich Werbung auf Zapfpistolen.
Nozzad hatte Alvern Media darauf verklagt zu erklären, dass Nozzads Werbeaufsätze auf Zapfpistolen Alverns Patente nicht verletzen würden. Das Bezirksgericht Den Haag hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2011 (404708 / KG ZA 11-1177) festgestellt, dass Alvern Media durchaus davon ausgehen darf, dass Nozzads Werbeaufsätze Alverns Patente verletzen würden.
Sven Wucherpfennig, Geschäftsführer von Alvern Media erklärt: „Mit dem Urteil ist ein seit Jahren andauernder Streit zwischen Nozzad und Alvern entschieden worden. Wir freuen uns sehr, dass nun endlich gerichtlich geklärt ist, dass auch ein Erwerber von Nozzad-Produkten damit rechnen muss, wegen Patentrechtsverletzungen in Anspruch genommen zu werden. Das Urteil ist damit auch ein positives Signal an unsere Kunden.“
Zum Hintergrund: Anlass des Gerichtsverfahrens bildete im Sommer 2011 die Ausschreibung von neuen Werbeaufsätzen auf Zapfpistolen in den Niederlanden durch eine der weltgrößten Mineralölgesellschaften. Aufgrund des schnellen Gerichtsverfahrens kann die Ausschreibung nun erneut aufgenommen werden.
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