Das mag daran liegen, dass in der Schuldnerberatung vorwiegend Rechtsanwälte und Berater in Schuldnerberatungsstellen mit pädagogischen oder psychologischen Hintergrund tätig sind. Mediatoren mit dem notwendigen betriebswirtschaftlichen Wissen konzentrieren sich häufig auf andere Fachgebiete. Gleichzeitig ist es noch eine Seltenheit einen Insolvenzverwalter zu finden, der parallel Mediationskenntnisse besitzt.
Dabei ist es in vielen Fällen mit Hilfe eines Mediators möglich nach einvernehmlichen Lösungen zwischen Schuldner und Gläubigern zu suchen und zu finden.
Insbesondere in Ãœberschuldungssituationen tritt der Interessenkonflikt zwischen Schuldnern und Gläubigern offen zu Tage. Während die Gläubiger Ihre wirtschaftlichen Verluste zumindest begrenzen wollen sind zahlungsunfähige Schuldner primär an der Sicherung ihrer materiellen Existenz interessiert und „verschwenden“ zunächst keine Gedanken an die Rückführung ihrer Verbindlichkeiten. Fast alle Verhandlungen, auch die im gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch, sind von einem tiefen Misstrauen zwischen Gläubigern auf der einen Seite und Schuldnern auf der anderen Seite gekennzeichnet.
Eine für beide Parteien akzeptable Lösung kann nur dann erzielt werden, wenn die Konfliktparteien einander entgegenkommen und das bestehende Misstrauen abbauen. Dieses Entgegenkommen könnte darin bestehen, dass Schuldner die Ihnen gesetzlich zugestandenen Regelungen des Schuldnerschutzes nicht nutzen und Zahlungen aus dem unpfändbaren Teil des Einkommens erbringen während Gläubiger sich dazu verpflichten auf die Möglichkeiten des Zwangsvollstreckungsrechts verzichten und auf bestimmte Teile der Forderung verzichtet.
Insbesondere das verständigungsorientierte Leitbild der Mediation gepaart mit betriebswirtschaftlichen Wissen eröffnet im Konflikt zwischen Schuldner und Gläubiger neue Wege zur Konfliktlösung ohne das den Gläubigern weitere, oft uneinbringliche Kosten entstehen bzw. der Schuldner die „Flucht“ in die Insolvenz antritt.