Alt und abgezockt – stern TV berichtet über fragwürdige Praktiken der Commerzbank

Alt und abgezockt – stern TV berichtet über fragwürdige Praktiken der Commerzbank

München, den 11.11.2011 – Die Fernsehsendung stern TV berichtete am 02.11.2011 und am 09.11.2011 über die Rentnerin Frau Greiner, die sich von einer Beratung der Commerzbank geschädigt fühlt. Diese dachte, dass sie nach jahrelanger Treue zur Commerzbank ihrer Bank und den Beratern vertrauen kann und sie in ihrem Interesse beraten wird. Doch die Gutgläubigkeit der 91-jährigen Rentnerin wurde nach ihrer Ansicht von der Commerzbank ausgenutzt. Auch KAP Rechtsanwälte, die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in München, ist die Thematik, dass oft älteren und gutgläubigen Kunden unpassende Anlagen verkauft werden, bestens bekannt.

“Der geschilderte Fall fasst unsere Erfahrung bei der Geltendmachung von Ansprüchen geschädigter Anleger sehr gut zusammen; insbesondere erleben wir es häufig, dass Banken versuchen, gerade ältere Menschen als äußerst erfahrene Anleger darzustellen, die genau gewusst hätten, in welche Investitionen sie sich begeben hätten und die selbstverständlich über alle Kosten und Risiken aufgeklärt seien” erklärt Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte.

Seit über 60 Jahren legte die pensionierte Lehrerin, über die stern TV berichtete, ihr Geld bei der Commerzbank an. Im Jahr 2007 empfahl ihr eine Beraterin bei einem Hausbesuch, ihr Geld in einen geschlossenen Fonds anzulegen. Laut Angaben der Beraterin sei dies das momentan günstigste Angebot. Frau Greiner investierte 40.000 in einen Schifffonds bzw. Flottenfonds, mit dem die Rentnerin ihr Geld in Containerschiffe anlegte. Die damals 87- Jährige wusste jedoch nicht, dass sie ihr Geld erst im Jahre 2027 ausgezahlt bekommen sollte. Also, wenn sie 107 Jahre alt ist.

Die von Frau Greiner beauftragte Rechtsanwältin Zuhal Capalat ging in ein Schiedsverfahren. Der Ombudsmann der privaten Banken urteilte, dass die Commerzbank ihre vertragliche Aufsklärungspflicht schuldhaft nicht erfüllt hat. Die Commerzbank akzeptierte diesen Schiedsspruch allerdings nicht, da sie der Meinung ist, dass Frau Greiner alle Aspekte dieser Angelegenheit kenne. Jetzt erhebt Frau Greiner doch noch Klage um ihr Geld. Bis zu einem Urteil gegen die Commerzbank wird es wohl jedoch noch einige Zeit dauern.

Die Rechtsanwältin teilte gegenüber stern TV ihre Meinung mit, wonach die Commerzbank auf die Zeitkomponente spekuliere. Nämlich darauf, dass sich das Verfahren vor Gericht durch den Tod von Frau Greiner und nicht durch ein Urteil erledigt.

Herr Zielke von der Commerzbank verteidigt die Anlageentscheidung: es sei nicht unüblich, dass ältere Menschen ihr Geld längerfristig anlegen, um diese im Erbfall an Stiftungen zu übertragen. Mehr Informationen dürfte er nicht geben, die Sache befinde sich schließlich in einem laufenden Verfahren. Auf Nachfrage der stern TV Reporter gibt er an, dass man bei der Commerzbank kein schlechtes Gewissen habe, da man sich sicher sei, im Interesse der Kundin gehandelt zu haben. Auch sei die Kundin eine erfahrene Anlegerin gewesen, die sehr genau gewusst habe, in welches Investment sie sich begebe.

Selbst für einen erfahren Juristen, wie Rechtsanwalt Krause ist es schwer, sich in ein so spezielles Angebot wie einen Schifffonds oder Flottenfonds einzuarbeiten und Einzelheiten zu verstehen. Für einen juristischen Laien in diesem hohen Alter sind Zusammenhänge noch schwieriger zu erkennen.

Auf der Internetseite von stern TV berichten ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank, dass das Vertrauen der Rentner ausgenutzt werde, da sie leichte Opfer seien und als jahrelange Kunden den Beratern vertrauen, wenn diese vermeintlich gute Anlagen empfehlen.

Bankangestellte berichten stern TV weiter, dass sie unter enormen Verkaufsdruck stünden, da immer neue Abschlüsse verlangt würden und es am einfachsten sei mit alten Menschen Verträge abzuschließen. „Natürlich“ werden den Kunden vorrangig Anlagen wie Schifffonds empfohlen, bei denen die Bank am meisten verdient oder der Berater seine Ziele am schnellsten erfüllt. Gerade bei geschlossenen Anlagen, wie Schifffonds, Flottenfonds, Medienfonds oder Immoblienfonds, ist dies der Fall. Eine ehemalige Mitarbeiterin der Commerzbank bestätigte gegenüber stern TV, dass die Termine intern als „AD-Termine“ bezeichnet werden. AD stünde dabei für „alt und doof“.

Leider ist Frau Greiner kein Einzelfall in Deutschland, dies wird besonders durch die vielen Reaktionen auf die Sendung von letzter Woche deutlich. “Wie in den durch uns vertretenen Parallelfällen, sollten Anleger ihre Chancen wahren. Gerade vor dem Hintergrund der kurzen Verjährungsfristen, sollten Geschädigte schnellst möglichst Rat suchen”, teilt uns abschließend die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwältin Anja Appelt, Partnerin von KAP Rechtsanwälte mit .

Weitere Informationen unter:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de