Das höchste deutsche Zivilgericht hat, wie auch die
beiden Vorinstanzen, der Versuchung widerstanden, die Sprache einer
weiteren geschlechterneutralen Zensur zu unterziehen.
Glücklicherweise! Eine anderslautende Entscheidung des
Bundesgerichtshofs hätte schon ganz praktisch weitreichende Folgen
gehabt. Auch wenn es konkret zunächst nur um 800 Vordrucke der
Sparkassen geht – in letzter Konsequenz hätten zigtausende Formulare
geändert werden müssen, hätte sich die Klägerin durchgesetzt. Auch
ungezählte Gesetze wären betroffen gewesen, inklusive des
Grundgesetzes übrigens. Da ist von „Jedermann“ oder „dem Betroffenen“
die Rede. Dieser bürokratische Irrsinn bleibt uns erspart. Die
unsägliche Debatte um die Nationalhymne („couragiert“ statt
„brüderlich“, „Heimatland“ statt „Vaterland“) hat uns gerade erst vor
Augen geführt, dass unsere Sprache und Kultur in vielfältiger Weise
der Maßgabe unbedingter Genderneutralität entgegenstehen. Mit der
Korrektur von ein paar hundert Sparkassendokumenten wäre es längst
nicht getan. Die Begründung des BGH, die männliche Form sei nach
allgemeinem Sprachverständnis neutral („generisch maskulin“), ist
gewiss gewagt. Das Schlimme am Ansinnen der radikalen Spracherneuerer
ist aber ihr Dogmatismus. Die hartnäckige Doppelnennung der
männlichen und weiblichen Form hat nun wirklich nichts mit
Fortschritt zu tun. Das ist modischer Firlefanz, der Sprache
überfrachtet und Kommunikation erschwert. Die Hoffnung, damit werde
die Gleichberechtigung auch nur einen Millimeter vorankommen, ist ein
frommer Wunsch.
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