Allg. Zeitung Mainz: Etappensieg / Kommentar zur WLAN-Haftung / Von Karl Schlieker

Schnell und ohne große Anmeldeprozeduren ins
Internet – das ist nur mit einem öffentlichen WLAN-Zugang möglich.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil endlich weitere
Hindernisse auf dem Weg dazu freigeräumt. Hotels, Cafés und Geschäfte
können nach dem Richterspruch ihren Kunden nun ohne allzu große
Risiken einen öffentlichen Internetzugang anbieten. Der Gesetzgeber
hatte bereits mit dem jetzt vom BGH bestätigten Telemediengesetz eine
Haftung für den Missbrauch des WLAN ausgeschlossen. Rechteinhaber
dürfen laut BGH zudem keine Erstattung von Anwaltskosten verlangen.
Das ist ein gelungener Schlag gegen die grassierende Abmahnindustrie,
die in der Vergangenheit viele Geschäftsleute abgeschreckt hat, einen
öffentlichen WLAN-Spot einzurichten. Allerdings hat der BGH die
WLAN-Betreiber nicht völlig aus der Verantwortung entlassen. Sie
müssen unrechtmäßige Inhalte auf Verlangen sperren, soweit das
zumutbar ist. Was das heißt, werden dann wohl erst die Gerichte
klären müssen. Die Frage hätte der BGH eigentlich gleich
mitbeantworten können.

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