Allg. Zeitung Mainz: Das Böse / Kommentar zum Breivik-Urteil

Es wird auf der Erde niemals eine absolute
Gerechtigkeit geben, weil niemand einem anderen ins Herz schauen
kann, weil niemand im Besitz der absoluten Wahrheit ist. Der Kampf um
die größtmögliche Gerechtigkeit – das ist der Maßstab. Ihn hat das
Gericht erfüllt beim Breivik-Urteil. Das Volk wollte, dass Breivik
für zurechnungsfähig erklärt wird und ins Gefängnis geht, die
Hinterbliebenen wollten das auch. So ehrenwert solche Gedanken und
Gefühle sind: Sie zählen nicht. Was zählt, ist das Recht, die
Überzeugung der Richter, die verantwortlich sind für ihr Urteil und
dafür geradestehen müssen bis ans Ende ihrer Tage. Dass Breivik nicht
in die Psychiatrie wollte, durfte kein Beweggrund sein, ihn dorthin
zu schicken. Dass er nicht in die Psychiatrie geht, heißt auch, dass
das Gericht der Versuchung widerstand zu urteilen: Nicht sein kann,
was nicht sein darf. Gut so. Denn die Vermutung, dass jemand, der so
etwas abgrundtief Böses tut wie Breivik, krank sein muss, ist ein
Trugschluss. Es gibt sie, die geistig gesunden, abgrundtief bösen
Menschen, warum auch immer sie so geworden sind. Dass für sie dennoch
die Menschenwürde gilt, und dass sie auch nicht mit dem Tod bestraft
werden dürfen, ist sicher schwer hinzunehmen. Und für viele
Hinterbliebenen ist es gewiss die Hölle. Aber es muss so sein, nach
der Ethik des aufgeklärten Rechtsstaats, für die es keine Alternative
gibt. Unabdingbar ist dann allerdings auch, dass dieser Rechtsstaat
alles tut, um Verbrechen zu verhindern. Das ist in Norwegen nicht
geschehen, es gab fürchterliche Versäumnisse. Auch muss garantiert
sein, dass die Gerechtigkeit, die das Gericht im Urteil manifestiert,
voll zum Tragen kommt. Das bedeutet, dass Breivik niemals wieder in
Freiheit gelangen darf.

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