
Nach mehr als 30 Jahren Nutzung der Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen, AKS 85, müssen nun Planer die Baukosten für Bundesfernstraßen nach der neuen Anweisung AKVS 2014 abbilden. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 09/2015 über die Neufassung der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 2014 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert. Da mit der Einführung alle neuen Projekte gemäß der AKVS 2014 zu bearbeiten sind, hat die Münchener G&W Software AG den Kontenrahmen gemäß AKVS 2014 in ihre durchgängige AVA- und Baukostenmanagementlösung California.pro Version 7 integriert. So erreichen die Ingenieure wie schon bei der Standardgliederung nach AKS 85 die Kostenzusammenstellungen direkt in der Kontenstruktur oder auch durch Verlinkung von Leistungsverzeichnis-Positionen oder Positionsteilmengen. Voraussetzung dazu ist California.pro Version 7.1.07 und das Modul KOS.
Die AKVS 2014 stellt die Modernisierung und Neufassung der seit 1984 ergangenen Regelungen zum Kostenmanagement im Bundesfernstraßenbau dar. Zwecks Sicherstellung einer einheitliche Vorgehensweise beinhaltet die Anweisung die Beschreibung der für Kostenermittlungen, Kostenabstimmungen und Kostenüberprüfungen erforderlichen Angaben und regelt die Anforderungen an die kostenbeschreibenden Unterlagen. Die AKVS 2014 sieht vor, dass zur Einstellung einer Maßnahme in den Haushalt die Aufteilung der zuvor im Planungsprozess ermittelten Kosten der Kostenberechnung auf Baulose der geplanten Realisierungsphase erfolgt. Dies stellt die Abhängigkeit zwischen den ermittelten Kosten aus dem Planungsprozess und den Kosten des Bau- und Finanzierungsablaufs her und dokumentiert diese.
Weitere Informationen siehe www.gw-software.de