Aktuell: strengere Voraussetzungen für die Teilnahme an Luftsicherheitsschulungen

Die Anmeldevoraussetzungen betreffen Schulungen, bei denen die Teilnehmer Zugang zu sicherheitsrelevanten und nicht öffentlich verfügbaren Informationen erhalten. Dies sind zum Beispiel die bekannten 35-Stunden Schulungen für Sicherheitsbeauftragte im Bereich der Luftsicherheit oder die 3 + 1 Stunden-Schulungen für Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht. Gemäß 11.1.4 des Anhangs zur VO (EU) Nr. 185/2010 gilt als Voraussetzung zur Teilnahme an einer 35-Stunden-Schulung die Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung im Sinne des § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Streng zu beachten ist, dass als Teilnahmevoraussetzung an der Schulung nach Kap. 11.2.3.9 (3+1 Schulung) eine Zuverlässigkeitsprüfung im Sinne des § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) oder eine beschäftigungsbezogenen Überprüfung vorzulegen ist. Die Prüfung dieser Voraussetzungen vor Kursbeginn obliegt hierbei den Bildungsträgern bzw. Trainern. LOGISTIC TRAINING CENTER verlangt aus diesem Grund von allen Teilnehmern an relevanten Kursen einen entsprechenden Nachweis im Vorfeld, spätestens aber am Tag des Kursbeginns.

Besondere Relevanz haben die Zulassungsvoraussetzungen zu Luftsicherheitsschulungen aktuell aus folgendem Grund: Ab März 2013 müssen Unternehmen, die weiterhin einen schnellen und reibungslosen Versand ihrer Luftfracht sicherstellen wollen, sich um eine Zertifizierung als sogenannter „Bekannter Versender“ beim LBA bemühen. Grundlage hierfür sind unter anderem die oben genannten Schulungen für das betreffende Personal. Beratung und weitere Informationen zu diesem Thema sowie zu allen Themen rund um Schulungen im Bereich Luftsicherheit erhalten interessierte Firmen auf Anfrage bei LOGISTIC TRAINING CENTER.

Weitere Informationen unter:
http://www.logistic-training-center.com