
Lehrte, 28.02.2019. Nach Medienberichten hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn entsprechende Maßnahmen des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 93 von insgesamt 123 vorliegenden Anträgen auf Sterbehilfe abgelehnt. Einen positiven Bescheid habe es in keinem einzigen Fall gegeben, 22 suizidwillige Patienten seien in der Wartezeit verstorben.
Eigentlich hatte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz im März 2017 entschieden, dass Schwerkranke in einer „unerträglichen Leidenssituation“ vom zuständigen Bundesamt ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Erwerb tödlich wirkender Betäubungsmittel erhalten können. Das Bundesgesundheitsministerium weigert sich jedoch, das Urteil umzusetzen. Dort heißt es, der Staat wolle sich nicht zur Suizidassistenz verpflichten – eine Weisung von Minister Spahn höchstpersönlich.
Man kann davon ausgehen, dass schwerstkranke Menschen wissen, was sie wollen. Sie möchten nicht endlos leiden und wollen eine gesetzliche Möglichkeit der Sterbehilfe in Anspruch nehmen. In den Niederlanden, Schweiz und Belgien ist Sterbehilfe gesetzlich geregelt und straffrei. Dort ist Sterbehilfe erlaubt, siehe Pressebericht Nr. 656 vom 04.09.2018 (agenda2011-2012.de, agenda-news.de und www.ufss.de). Auf Wunsch unserer Leser verweisen wir auf die Geschäftsbedingungen von Dignitas:
DIGNITAS – „menschenunwürdig leben – menschenwürdig sterben“ ist ein gemeinnütziger Schweizer Verein, der sich einsetzt für Selbstbestimmung, Wahlfreiheit der Menschen und ein würdiges Beenden des Lebens.
An dieser Stelle wollten Agenda2011-2012 die Geschäftsbedingungen von Dignitas veröffentlichen, um den Lesern einen umfassenden Bericht über Bedingungen und Preise von Dignitas zu vermitteln. Bei telefonischer Abstimmung mit Dignitas Deutschland (Hannover) wurde festgestellt, dass das Schweizer Unternehmen die Zusammenarbeit, Auskunft, Betreuung und Hilfe für in Deutschland wohnhaften Personen als Direktmitglieder aufgegeben hat. Als Grund wird die durch Spahn für Deutschland angegebene Verhinderung von Sterbehilfe genannt.
Da in den Niederlanden Sterbehilfe nur für Bewohner des Landesgewährt wird, ist eine Sterbehilfe in Europa für deutsche Staatsbürger nicht möglich. Nachdem sich Jens Sahn bei der Organspende an der Schweiz orientiert haben dürfte, in der jeder Bürger automatisch Organspender ist, und sich bei Bedarf davon „freistellen lassen kann“, wäre es ratsam, dass er sich auch an die „Schweizer Sterbehilfe“ anpasst. Dort hat es die Mehrheit der Bürger so gewollt.
Agenda 2011-2012 setzt sich für ein modernes, sozial gerechtes Deutschland ein. Dazu werden politische Lösungsansätze für die wesentlichen Bereiche deutscher Politik angeboten. Dazu gehört, dass die Initiative Agenda 2011-2012 der Öffentlichkeit bereits im Mai 2010 im Internet ein Sanierungskonzept zur Diskussion angeboten hat, das mit einem jährlichen Volumen von rund 275 Mrd. Euro für ausgeglichene Haushalte und Rückführung der Staatsschulden steht.
Dieter Neumann