
Lehrte, 04.03.2019. Nach Medienberichten hat Spahn entsprechende Maßnahmen des Bundesamtes für Arzneimittel (BGArM) von insgesamt 123 vorliegenden Anträgen auf Zugang zu einem Mittel zum Zweck der Sterbehilfe abgelehnt. Einen positiven Bescheid habe es in keinem einzigen Fall gegeben. 22 suizidwillige Patienten seien in der Zwischenzeit verstorben.
Eigentlich hatte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz am 2. März 2017 entschieden, dass Personen mit einer schweren und unheilbaren Erkrankung, die sich in einer „extremen“ Notlage befinden, vom zuständigen Bundesamt ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Erwerb tödlich wirkender Betäubungsmittel erhalten können. Das Bundesgesundheitsministerium weigert sich jedoch, das Urteil umzusetzen. Dort heißt es. der Staat wolle sich nicht zur Suizidassistenz verpflichten – eine Weisung von Minister Spahn höchstpersönlich.
Man kann davon ausgehen, dass schwerstkranke Menschen wissen, was sie wollen. Sie möchten nicht endlos leiden und wollen eine gesetzliche Möglichkeit Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können. In den Niederlanden, Belgien und Luxembourg ist die ärztliche „Aktive Sterbehilfe“ und in der Schweiz die Suizidhilfe gesetzlich geregelt und unter bestimmten Voraus- setzungen straffrei, Dort ist die Sterbehilfe erlaubt, siehe auch Pressebericht Nr.656 vom 04.09.2018 agenda2011-2012.de und agendaNews.de.
Auf Wunsch unsere Leser verweisen wir auf die Internetseite Geschäfts- Bedingungen von Dignitas: www. Dignitas.ch. Informationsunterlagen sowie die gesamte Tätigkeit des Vereins sind dort einsehbar. Dignitas. „Menschen-würdig leben – Menschenwürdig sterben“ ist ein Schweizer Verein, der sich unter anderem für Selbstbestimmung, Wahlfreiheit der Menschen und ein würdige Beenden des Lebens einsetzt.
Informationen über dessen unabhängigen Partnerverein „DIGNITAS Deutschland e. V“ in Hannover finden sich auf .www.dignitas.de. Dignitas Deutschland setzt sich insbesondere für die Durchsetzungen von Patientenverfügungen ein, unterstützt die Mitglieder falls nötig mittels anwaltlicher Hilfe, und steht Ärzten und Patienten, Krankenhäusern und Pflegeheimen als Berater zur Verfügung. Aufgrund der Rechtslage (§ 217 StGB) erfolgt dort keine Beratung zur Suizidhilfe.
Da in den Niederlanden Sterbehilfe nur für Bürger des Landes gewährt wird, ist eine „letzte Reise in die Schweiz“ der einzige Ausweg für einen deutschen Staatsbürger, der vom Bundesverwaltungsgericht genannten Persönlichkeits-recht, zu entscheiden, wie und „zu welchem Zeitpunkt sein Leben enden soll“ Gebrauch machen will, Es wäre ratsam, dass sich Jens Spahn an die „Schweizer Sterbehilfe“ anpasst, nachdem diverse Umfragen in Deutschland dafür eine Mehrheit zeigen so wie in der Schweiz auch.
Agenda 2011-2012 setzt sich für ein modernes, sozial gerechtes Deutschland ein. Dazu werden politische Lösungsansätze für die wesentlichen Bereiche deutscher Politik angeboten. Dazu gehört, dass die Initiative Agenda 2011-2012 der Öffentlichkeit bereits im Mai 2010 im Internet ein Sanierungskonzept zur Diskussion angeboten hat, das mit einem jährlichen Volumen von rund 275 Mrd. Euro für ausgeglichene Haushalte und Rückführung der Staatsschulden steht.
Dieter Neumann