Oberhausen, 27.09.11 // Das Bundesfinanzministerium hatte in dem BMF-Schreiben 2011/04800415 vom 24.06.2011 die Umkehr der Umsatzsteuerschuld im B2B Handel zum 01.07.2011 festgelegt.
Dies betrifft seither alle Lieferungen von Mobilfunkgeräten und „integrierten Schaltkreisen“ ab einem Gesamtauftragswert in Höhe von 5.000,00 EUR, die in einem Zusammenhang stehen (inkl. Teillieferungen und Teilrechnungen), sowie den Großhandel und das Endkundengeschäft, sofern der Leistungsempfänger umsatzsteuerabzugsberechtigt (also eine Firma) ist.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema hält die SSE-Software auf Anfrage für alle Interessenten als pdf-Dokument bereit.
In dem Zusammenhang teilt SSE-Software mit, dass die neue Version V12 des AFS-Manager SQL 2011 alle entsprechenden Änderungen, die Aufgrund dieser gesetzlichen Neuerungen zu erfüllen sind, enthält. Dies betrifft die Bereiche des Verkaufs und Einkaufs und hier im speziellen die Erfassung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
Gleiches gilt für die passenden Buchhaltungsschnittstellen. Sowohl der AFS-Buchhalter 2011, als auch die AFS-DATEV Schnittstelle 2011 stellen den automatischen Datenabgleich mit der Warenwirtschaft bereit.
Weitere Auskünfte zu diesem Thema, sowie Informationen zu den SSE AFS-Line Warenwirtschaftslösungen sind unter www.sse-software.de, sowie den folgenden Kontaktdaten zu finden:
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