Änderungen in den Saldierungsvorschriften nach IAS 32 und IFRS 7 – Nur Aufwand oder auch Chance?

Änderungen in den Saldierungsvorschriften nach IAS 32 und IFRS 7 – Nur Aufwand oder auch Chance?

Ab 2013 müssen Unternehmen nach IAS / IFRS deutlich erweiterte Angaben zu Aufrechnungsvereinbarungen machen (IFRS 7) auch wenn sich diese nicht für eine bilanzielle Saldierung qualifizieren. Dies macht es vor allem für Banken und Finanzdienstleister notwendig eine systematische Erhebung der bestehenden Aufrechnungsvereinbarungen vorzunehmen, um die entsprechende Bilanzierung nach IAS / IFRS sicherzustellen. Zusätzlich bedarf es einer Optimierung auch im Hinblick auf Basel III.
Des Weiteren hat das IASB klarstellende Erläuterungen zur bilanziellen Aufrechnung (IAS 32) veröffentlicht, die ab 2014 verpflichtend anzuwenden sind und ggf. zu einem geänderten Ausweis nach IAS / IFRS führen können.
Die Erhebung und Analyse der Aufrechnungsvereinbarungen, sowie die technische Kennzeichnung der zugehörigen Geschäfte sind mit erheblichem Aufwand verbunden. Auf der anderen Seite bieten die neuen Regeln die Chance, bestehende Netting Agreements zu analysieren und zukünftig so anzupassen, dass durch eine Aufrechnung eine erhebliche Verkürzung der Bilanzsumme nach IAS / IFRS und entsprechende Verbesserung von hierauf aufbauenden Kennzahlen, u.a. auch nach Basel III, möglich ist.
Auch die zukünftig notwendige Abwicklung von OTC Derivaten über zentrale Kontrahenten bietet hier entsprechende Gestaltungsräume. Die Möglichkeit einer Saldierung kann ggf. ein ausschlaggebendes Kriterium sein, sich für einen Anbieter als zentralen Kontrahenten zu entscheiden.
Zusätzlich sind die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS / IFRS (IFRS 9) zu beachten, die voraussichtlich ab 2015 maßgeblich sind.
Die www.fas-ag.de berät Unternehmen bei der Bilanzierung und Optimierung nach IAS / IFRS insbesondere auch im Bereich der Finanzinstrumente (IAS 32, IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9).

Weitere Informationen unter:
http://www.nic-media.de